Re: Nutzungsgebühr gemeinnützigkeitsschädlich?
von: mojo8 ()
Datum: 17.02.2021
Hallo Herr Pfeffer,
vielen Dank.
Der zu fördernde Verein ist eine Unterstruktur bzw. Ortsgruppe eines Verbandes, der als solches gemeinnützig ist. Die Ortsgruppe selber hingegen ist ein n.e.V., aber auch anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe und Empfänger öffentlicher Zuschussgelder.
Wie wäre denn ein unter Marktpreisniveau einzuforderndes Nutzungsentgelt von der zu fördernden Gruppe für die Nutzung der Garage zu werten? Durch den wirtschaftlich entstehenden Vorteil (durch die deutlich günstigere Miete als normal) würe ja eine Förderung im ideellen Sinne bestehen.
Und wie sähe das denn aus, wenn wir den Kauf nun aktuell der ideellen Sphäre zuordnen würden, aber nach einer gewissen Zeit doch lieber vermögensverwaltend arbeiten möchten.
Gibt es eine Zeitspanne, nach der die ursprüngliche Sphärenzuteilung unbedeutend wird?
Vielen Dank.
Edited 2 time(s). Last edit at 17.02.2021 by mojo8.