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mojo8 schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, > > als gemeinnütziger Förderverein, der einen n.e.V. > (anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe, > aber Gemeinnützigeit vom Finanzamt nicht > vorhanden) fördert, haben wir vor kurzem eine > Garage erworben. > > Die Garage soll zur Lagerung von Materialien des > n.e.V.s im Rahmen der gemeinnützigen Zwecke > genutzt werden. > > Im Laufe des Kaufprozesses haben wir uns aufgrund > der gemeinnützigen Nutzung von der Grundsteuer > befreien lassen. > Wäre es gemeinnützigkeits- und > grundsteuerbefreiungsrechtlich legitim, wenn wir > als Förderverein (als Eigentümer der Garage) von > dem zu fördernden n.e.V. ein geringes > Nutzungsentgelt (bspw. die Hälfte der üblichen > Miete) einfordern würden? > Oder gibt es hier rechtliche Bedenken? > > Wäre das dann eine Einnahme im Bereich der > Vermögensverwaltung und dennoch eine Aktivität im > ideellen Bereich? > > Vielen Dank für Ihre Mühe bereits im Voraus. :)
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