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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Welcher Sphäre sortiere ich dann grundsätzlich > innerhalb des gemeinnützigen Vereins die Ausgabe > des Erwerbs (also Kaufpreis + Kaufnebenkosten) > zu? > > # Grundsätzlich dem Bereich, in dem sie genutzt > wird. Bei der Überlassung im Rahmen der > Satzungszwecke (Förderung anderer Einrichtung) dem > ideellen, bei Vermietung der Vermögensverwaltung > > Zur Finanzierung bestand u.a. eine zweckgebundene > Rücklage. > > # Die darf aber nicht für Anschaffung im Bereich > der Vermögensverwaltung genutzt werden. > > Sind das dann Ausgaben des ideellen Bereichs oder > ausschließlich der Vermögensverwaltung? > und hätten im letzteren Falle hierfür > zweckgebundene Rücklagen zur Finanzierung genutzt > werden können? > > # s.o. > > Ändert sich an der ursprünglichen > "Kaufpreiseinsortierung" etwas, je nachdem ob die > Garage zur vereinsinternen Eigennutzung verwendet > wird oder aber an den zu fördernden Verein > vermietet wird? > > # s.o. > > Wie sähe die "Sphären-Einsortierung" bei > ausschließlicher Eigennutzung aus? > > # Das hängt davon ab, wofür die Eigennutzung > erfolgt. > > Sie haben aber die kritische Frage noch immer > nicht beantwortet: Wie erfolgt die > Mittelweitergabe an den nicht gemeinnützigen > Verein? Das kann die Gemeinnützigkeit kosten.
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