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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wäre es gemeinnützigkeits- und > grundsteuerbefreiungsrechtlich legitim, wenn wir > als Förderverein (als Eigentümer der Garage) von > dem zu fördernden n.e.V. ein geringes > Nutzungsentgelt (bspw. die Hälfte der üblichen > Miete) einfordern würden? > > # Das Problem ist zunächst, dass ein > gemeinnütziger Verein einen nicht gemeinnützigen > nicht fördern darf. Oder wie genau sieht die > Förderung aus. Erlaubt wären z.B. Vergütungen für > Leistungen. > > Gegen eine Miete spricht nichts. Die langfristige > Vermietung fällt in die Vermögensverwaltung.
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