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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Förderverein ist vom Finanzamt gemeinnützig > anerkannt und hat als Hauptzweck den genannten > anerkannten Träger der Jugendhilfe zu fördern, in > Form von materiellen Dingen o.ä. zur Unterstützung > seiner Aufgaben. > > # Das Problem ist, dass der geförderte Verein > nicht gemeinnützig ist. Eine Mittelweitergabe wäre > also nur im Rahmen einer Hilfspersoneneigenschaft > zulässig. > > Wäre eine Nutzungsgebühr oder Miete denn dann in > der Konsellation gemeinnützig und hätte eine > Berechtigung zur Grundsteuerbefreiung? Käme durch > eine Gebühr unter Marktpreis eine ideelle > Komponente - neben der vermögensverwaltenden - > hinzu? > > # Da die ideelle Komponenten sich monetär nicht > niederschlägt, spielt das keine Rolle, zumal ja > auch die Vermögensverwaltung steuerfrei ist.
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