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Betreff:
mojo8 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > vielen Dank. > > Der zu fördernde Verein ist eine Unterstruktur > bzw. Ortsgruppe eines Verbandes, der als solches > gemeinnützig ist. Die Ortsgruppe selber hingegen > ist ein n.e.V., aber auch anerkannter Träger der > Kinder- und Jugendhilfe und Empfänger öffentlicher > Zuschussgelder. > > Wie wäre denn ein unter Marktpreisniveau > einzuforderndes Nutzungsentgelt von der zu > fördernden Gruppe für die Nutzung der Garage zu > werten? Durch den wirtschaftlich entstehenden > Vorteil (durch die deutlich günstigere Miete als > normal) würe ja eine Förderung im ideellen Sinne > bestehen. > > > Und wie sähe das denn aus, wenn wir den Kauf nun > aktuell der ideellen Sphäre zuordnen würden, aber > nach einer gewissen Zeit doch lieber > vermögensverwaltend arbeiten möchten. > > Gibt es eine Zeitspanne, nach der die > ursprüngliche Sphärenzuteilung unbedeutend wird? > > > > Vielen Dank.
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