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mojo8 schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Förderverein ist vom Finanzamt gemeinnützig > anerkannt und hat als Hauptzweck den genannten > anerkannten Träger der Jugendhilfe zu fördern, in > Form von materiellen Dingen o.ä. zur Unterstützung > seiner Aufgaben. > > Der Förderverein kann darüber hinaus unmittelbar > selbst tätig werden. > > Wäre eine Nutzungsgebühr oder Miete denn dann in > der Konsellation gemeinnützig und hätte eine > Berechtigung zur Grundsteuerbefreiung? Käme durch > eine Gebühr unter Marktpreis eine ideelle > Komponente - neben der vermögensverwaltenden - > hinzu? > > Vielen Dank.
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