Re: Frage zu Abschreibungen
von: Dominik B ()
Datum: 07.02.2024
pfeffer schrieb:
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> 1. Worauf berechnet man die Abschreibungen
> eigentlich genau? Auf den Betrag, den der Verein
> für eine Anschaffung gezahlt hat, oder auf den
> Betrag, den die Sache Wert ist?
>
> # Auf die Anschaffungskostenm. Das sind alle
> Kosten, bis das Anlagegut betriebsbereit ist also
> auch Transport/Versand, Montage usf.
pfeffer schrieb:
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> 1. Worauf berechnet man die Abschreibungen
> eigentlich genau? Auf den Betrag, den der Verein
> für eine Anschaffung gezahlt hat, oder auf den
> Betrag, den die Sache Wert ist?
>
> # Auf die Anschaffungskostenm. Das sind alle
> Kosten, bis das Anlagegut betriebsbereit ist also
> auch Transport/Versand, Montage usf.
Hallo Herr Pfeiffer, das heißt, wenn ich z.B. eine Musikanlage kaufe, gilt nicht jede einzelne Position der RG einzeln (alle unter 800 Euro), sondern die komplette RG (in unserem Fall 1700 Euro), sodass ich abschreiben muss über die sieben Jahre
Nutzung ist zu 90 Prozent im Zweck oder ideellen Bereich bei Spieltagen oder vereinsinternen Veranstaltungen.
Kurze Frage dazu.
Die Anschaffung war Ende 2022, der Lieferant hat aber jetzt erst die RG zugesandt, weil es ihm untergangen ist. Wie funktioniert das da mit der Abschreibung für 2022 und 2023? Die RG wird erst kommende Woche bezahlt.