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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Turandot schrieb: ------------------------------------------------------- > Okay, ich glaube so langsam verstehe ich es. > > Also als Beispiel: Wenn wir als Theaterverein z.B. > für 1000 Euro einen Kühlschrank als Requisit für > die Bühne kaufen, dann ist hier (weil > Zweckbetrieb) keine Abschreibung erforderlich. > Kaufen wir den gleichen Kühlschrank jedoch, um > damit die zu verkaufenden Getränke zu kühlen > (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb), dann muss > abgeschrieben werden. > > > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Ja, wenn die Tätigkeiten ohne ertragsteuerfrei > > sind, spielen naturgemäß auch die > Abschreibungen > > (steuerlich) keine Rolle. > > Vermutlich verwirre ich mich jetzt wieder selbst, > aber: Wie spielt hier denn dann mit hinein, wenn > der Verein aufgrund Gemeinnützigkeit von Gewerbe- > und Körperschaftssteuer befreit ist?
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