Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung
: Forum Vereinsknowhow
Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. Worauf berechnet man die Abschreibungen > eigentlich genau? Auf den Betrag, den der Verein > für eine Anschaffung gezahlt hat, oder auf den > Betrag, den die Sache Wert ist? > > # Auf die Anschaffungskostenm. Das sind alle > Kosten, bis das Anlagegut betriebsbereit ist also > auch Transport/Versand, Montage usf. > > Hintergrund ist folgender: Wir haben vor ein paar > Jahren einige elektronische Geräte angeschafft. > Die Kosten für diese Geräte haben wir jedoch nur > etwa zur Hälfte selbst gezahlt, während der > Restbetrag durch unseren Dachverband gefördert > wurde. Der Abschreibungsbetrag, den ich als > Kassierer im Grunde nur fortführe, bezieht sich > nur auf den Betrag, den wir selbst gezahlt haben. > > # Da wurde falsch gebucht. Der Zuschuss mindert > nicht die Anschaffungskosten, sondern ist ein > eilngeständiger Ertrag. > > 2. Gibt es Fälle, in denen auf eine Abschreibung > verzichtet werden kann, selbst wenn die Kosten die > entsprechenden Grenzen überschreiten? Soweit ich > einsehen kann haben wir vor mehreren Jahren eine > neue Heizungsanlage erhalten. Die Kosten wurden > hier damals jedoch komplett im Bereich der > Vermögensverwaltung verbucht. Nach meinem > bisherigen Verständnis hätte aufgrund der Höhe der > Kosten und der langjährigen Nutzung einer > Gasheizung hier auch eine Abschreibung erfolgen > müssen. > > # Das kommt darauf an: Nur eigenständig nutzbare > Wirtschaftgüter werden getrennt abgeschrieben. In > diesem Fall erhöht sich entweder der > abzuschreibende Geäudewert oder die Anlage wird > als Betriebsausgabe sofort abgesetzt (weil sie > keine Erweiterungs- sondern nur eine > Erhaltungsinvestition ist).
www.vereinsknowhow.de
.