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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Turandot schrieb: ------------------------------------------------------- > Hi, ich hätte mal zwei Fragen zum Thema > Abschreibungen: > > 1. Worauf berechnet man die Abschreibungen > eigentlich genau? Auf den Betrag, den der Verein > für eine Anschaffung gezahlt hat, oder auf den > Betrag, den die Sache Wert ist? > > Hintergrund ist folgender: Wir haben vor ein paar > Jahren einige elektronische Geräte angeschafft. > Die Kosten für diese Geräte haben wir jedoch nur > etwa zur Hälfte selbst gezahlt, während der > Restbetrag durch unseren Dachverband gefördert > wurde. Der Abschreibungsbetrag, den ich als > Kassierer im Grunde nur fortführe, bezieht sich > nur auf den Betrag, den wir selbst gezahlt haben. > (Ursprünglich gebucht wurde dies durch meinen > Vorgänger, der dies an einen Steuerberater > abgegeben hatte) > Die Frage kam jetzt bei unserer > Jahreshauptversammlung auf, da der bisher noch > nicht abgeschriebene Betrag im Kassenbericht unter > den aktiven Vermögensposten aufgeführt wurde > (SKR49 Konto 0400). Wörtlich etwa: „Müsste unser > Vermögensposten nicht doppelt so hoch sein, da die > Geräte ja doppelt so viel Wert sind, wie wir > (selbst) gezahlt haben.“ > > > 2. Gibt es Fälle, in denen auf eine Abschreibung > verzichtet werden kann, selbst wenn die Kosten die > entsprechenden Grenzen überschreiten? Soweit ich > einsehen kann haben wir vor mehreren Jahren eine > neue Heizungsanlage erhalten. Die Kosten wurden > hier damals jedoch komplett im Bereich der > Vermögensverwaltung verbucht. Nach meinem > bisherigen Verständnis hätte aufgrund der Höhe der > Kosten und der langjährigen Nutzung einer > Gasheizung hier auch eine Abschreibung erfolgen > müssen.
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