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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeiffer, das heißt, wenn ich z.B. eine > Musikanlage kaufe, gilt nicht jede einzelne > Position der RG einzeln (alle unter 800 Euro), > sondern die komplette RG (in unserem Fall 1700 > Euro), sodass ich abschreiben muss über die sieben > Jahre > > # Ja, wenn die einzelnen Komponenten nicht > getrennt nutzbar sind, werden sie gemeinsam > abgeschrieben. > > Nutzung ist zu 90 Prozent im Zweck oder ideellen > Bereich bei Spieltagen oder vereinsinternen > Veranstaltungen. > > # Dann würde man entsprechend aufteilen. Im > steuerfreien Bereich gibt es aber steuerlich keine > Pflicht abzuschreiben.
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