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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Also als Beispiel: Wenn wir als Theaterverein z.B. > für 1000 Euro einen Kühlschrank als Requisit für > die Bühne kaufen, dann ist hier (weil > Zweckbetrieb) keine Abschreibung erforderlich. > Kaufen wir den gleichen Kühlschrank jedoch, um > damit die zu verkaufenden Getränke zu kühlen > (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb), dann muss > abgeschrieben werden. > > # Genau > > Vermutlich verwirre ich mich jetzt wieder selbst, > aber: Wie spielt hier denn dann mit hinein, wenn > der Verein aufgrund Gemeinnützigkeit von Gewerbe- > und Körperschaftssteuer befreit ist? > > # Andernfalls gäbe es ja keinen Zweckbetrieb.
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