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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Dominik B schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > 1. Worauf berechnet man die Abschreibungen > > eigentlich genau? Auf den Betrag, den der > Verein > > für eine Anschaffung gezahlt hat, oder auf den > > Betrag, den die Sache Wert ist? > > > > # Auf die Anschaffungskostenm. Das sind alle > > Kosten, bis das Anlagegut betriebsbereit ist > also > > auch Transport/Versand, Montage usf. > > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > 1. Worauf berechnet man die Abschreibungen > > eigentlich genau? Auf den Betrag, den der > Verein > > für eine Anschaffung gezahlt hat, oder auf den > > Betrag, den die Sache Wert ist? > > > > # Auf die Anschaffungskostenm. Das sind alle > > Kosten, bis das Anlagegut betriebsbereit ist > also > > auch Transport/Versand, Montage usf. > > Hallo Herr Pfeiffer, das heißt, wenn ich z.B. eine > Musikanlage kaufe, gilt nicht jede einzelne > Position der RG einzeln (alle unter 800 Euro), > sondern die komplette RG (in unserem Fall 1700 > Euro), sodass ich abschreiben muss über die sieben > Jahre > Nutzung ist zu 90 Prozent im Zweck oder ideellen > Bereich bei Spieltagen oder vereinsinternen > Veranstaltungen. > > Kurze Frage dazu. > Die Anschaffung war Ende 2022, der Lieferant hat > aber jetzt erst die RG zugesandt, weil es ihm > untergangen ist. Wie funktioniert das da mit der > Abschreibung für 2022 und 2023? Die RG wird erst > kommende Woche bezahlt.
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