Ehrenamtsfreibetrag (§ 3 Nr. 26 a EStG)
von: Vereinsmeier352 ()
Datum: 19.01.2024
Ich habe noch eine weitere Frage. Wäre schön, wenn jemand kurz darauf eingehen könnte.
Den Ehrenamtsfreibetrag kann ich soweit durchaus grds. nachvollziehen: Ab Überschreiten des jeweiligen Freibetrags besteht für die jeweilige Person grds. die Pflicht, diesen der ESt-Besteuerung zu unterwerfen.
Nicht klar wäre für mich folgende Fallkonstellation:
(N.N. ist hier unsere Beispielperson)
N.N. engagiert sich insgesamt in zwei Vereinen:
In Verein A erhält er im Jahr XY 700,00 € Ehrenamtsfreibetrag, im Verein B 200,00 €. Damit wäre die Grenze iHv 840,00 € überschritten. N.N. muss dies in seiner persönlichen ESt-Erklärung angeben.
Hierzu habe ich folgende Frage(n):
a) Variante 1: Verein A weiß, dass N.N. diese Grenze insgesamt (!) überschreitet oder überschreiten wird.
Muss Verein A nun in irgendeiner Weise tätig werden?
Mir ist schon klar: Versteuern muss natürlich die Person N.N. diese Vergütung selbst bei sich in der ESt-Erklärung.
Aber: Darf A dem N.N. diese Vergütung überhaupt bezahlen (weil ja die Grenze eben überschritten wurde und A davon weiß)?
Zieht ein Überschreiten dieser Grenze auf alle Vereinstätigkeiten eines Jahres eine SV-Pflichtigkeit bei N.N. nach sich?
Müsste N.N. in Verein A oder Verein B oder womöglich sogar in beiden Vereinen als Arbeitnehmer (Minijob) geführt werden bzw. Lohnsteuer angemeldet werden?
Bzw.: Wie viel darf ein Verein seinen Mitgliedern überhaupt grds. zahlen, ohne dass der Verein (nicht die natürliche Person, die die Vergütung erhält) irgendwelche weiteren Punkte beachten muss?
b) Variante 2: Oder ist die Grenze des § Nr. 26a EStG auch gleichzeitig der Betrag, den EIN Verein EINER Person zuwenden darf, egal, ob eine Person nun mehrfach von verschiedenen Vereinen 840,00 € erhält?
Bsp.: N.N. erhält von A 840,00 €, von B ebenfalls 840,00 €. Bei beiden Vereinen wäre ja dann die Grenze zumindest nicht überschritten.
N.N. gibt auch das insgesamt in seiner ESt-Erklärung an: 840,00 € x 2 = 1.680,00 € ./. 840,00 € Freibetrag = d.h. zu versteuern grds. 840,00 €
Aber: Ensteht für den Verein nun ein Handlungsbedarf?
c) Variante 3: Die Vereine A und B wissen nichts von der jeweils anderen Vereinstätigkeit des N.N..
Was ändert sich ggf. nun?
d) Gibt es eine Verpflichtung, sich von jedem Mitglied eines Vereins schriftlich bestätigen zu lassen, dass der Ehrenamtsfreibetrag nicht bereits anderweitig ausgeschöpft wird? Im Netz stößt man mitunter auf solch ein Formular...
Vielen Dank für Eure Ausführungen im Voraus!