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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Vereinsmeier352 schrieb: ------------------------------------------------------- > Da haben Sie natürlich Recht: Der > Ehrenamtsfreibetrag kann natürlich auch von > anderen Personen (Nichtmitgliedern) in Anspruch > genommen werden; habe ich oben aus > Vereinfachungsgründen nicht geschrieben. > > Also bei unserem Verein handelt es sich um einen > Musikverein. > Alle spielenden Musiker dürfen die > Ehrenamtspauschale gemäß Satzung erhalten. > Die Musiker sind zu > 95% Hobbymusiker. > > Kein Musiker ist also in einem solchen Umfang in > den Vereinsbetrieb eingegliedert, als dass man vom > Zeitaufwand grds. von einer Arbeitnehmertätigkeit > sprechen könnte: > Jeder Musiker übt natürlich zuhause in seiner > Freizeit; ein Mal wöchentlich zusätzlich > gemeinsame Probe im örtlichen Probelokal. > Ein "abhängiges Beschäftigungsverhältnis" (wie Sie > oben erwähnten) kann demzufolge m.E. doch gar > nicht vorliegen. > Oder sehe ich da doch etwas falsch? Danke nochmal > für Ihre Hilfe!
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