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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Vereinsmeier352 schrieb: ------------------------------------------------------- > Vielen Dank für Ihre wirklich sehr guten > Ausführungen. > Ich muss trotzdem nochmal nachhaken, um es > abschließend zu verstehen. > > Wenn Person A (Mitglied des Vereins; geht dem > Hobby nach, daher auf jeden Fall NEBEN dem Beruf) > 1x pro Woche eine Musikprobe aufsucht, um dort > mitzuspielen, kann man dann von einer > WEISUNGSGEBUNDENheit gegenüber dem Verein/dem > Vorstand/dem Dirigenten (oder wem auch immer) > ausgehen? Klar, das MItglied spielt die Noten, die > ihm vorgelegt werden, hat hier relativ wenig > mitzuentscheiden. > > EINGEBUNDEN in die Organisation ist ein solches > Mitglied natürlich schon irgendwie, sonst hätte A > ja bei Eintritt in den Verein nicht den > Mitgliedsantrag unterschrieben. > Aber A hat ja immer noch einen freien Willen und > könnte jeden Tag austreten, wenn er das möchte. > > Also ob man hier dann gleich von einer > Arbeitnehmereigenschaft sprechen könnte...??? > Ich dachte, ob jemand als selbstständig oder nicht > selbstständig einzustufen ist, da wird zur > Beurteilung regelmäßig auf den Zeitaspekt > abgestellt (vgl. 40h/5 Tage-Woche bzw. 8h-Grenze)?
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