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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Vereinsmeier352 schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich habe noch eine weitere Frage. Wäre schön, wenn > jemand kurz darauf eingehen könnte. > > Den Ehrenamtsfreibetrag kann ich soweit durchaus > grds. nachvollziehen: Ab Überschreiten des > jeweiligen Freibetrags besteht für die jeweilige > Person grds. die Pflicht, diesen der > ESt-Besteuerung zu unterwerfen. > > Nicht klar wäre für mich folgende > Fallkonstellation: > (N.N. ist hier unsere Beispielperson) > > N.N. engagiert sich insgesamt in zwei Vereinen: > In Verein A erhält er im Jahr XY 700,00 € > Ehrenamtsfreibetrag, im Verein B 200,00 €. Damit > wäre die Grenze iHv 840,00 € überschritten. N.N. > muss dies in seiner persönlichen ESt-Erklärung > angeben. > > Hierzu habe ich folgende Frage(n): > a) Variante 1: Verein A weiß, dass N.N. diese > Grenze insgesamt (!) überschreitet oder > überschreiten wird. > Muss Verein A nun in irgendeiner Weise tätig > werden? > Mir ist schon klar: Versteuern muss natürlich die > Person N.N. diese Vergütung selbst bei sich in der > ESt-Erklärung. > Aber: Darf A dem N.N. diese Vergütung überhaupt > bezahlen (weil ja die Grenze eben überschritten > wurde und A davon weiß)? > > Zieht ein Überschreiten dieser Grenze auf alle > Vereinstätigkeiten eines Jahres eine > SV-Pflichtigkeit bei N.N. nach sich? > Müsste N.N. in Verein A oder Verein B oder > womöglich sogar in beiden Vereinen als > Arbeitnehmer (Minijob) geführt werden bzw. > Lohnsteuer angemeldet werden? > Bzw.: Wie viel darf ein Verein seinen Mitgliedern > überhaupt grds. zahlen, ohne dass der Verein > (nicht die natürliche Person, die die Vergütung > erhält) irgendwelche weiteren Punkte beachten > muss? > > b) Variante 2: Oder ist die Grenze des § Nr. 26a > EStG auch gleichzeitig der Betrag, den EIN Verein > EINER Person zuwenden darf, egal, ob eine Person > nun mehrfach von verschiedenen Vereinen 840,00 € > erhält? > Bsp.: N.N. erhält von A 840,00 €, von B ebenfalls > 840,00 €. Bei beiden Vereinen wäre ja dann die > Grenze zumindest nicht überschritten. > N.N. gibt auch das insgesamt in seiner > ESt-Erklärung an: 840,00 € x 2 = 1.680,00 € ./. > 840,00 € Freibetrag = d.h. zu versteuern grds. > 840,00 € > Aber: Ensteht für den Verein nun ein > Handlungsbedarf? > > c) Variante 3: Die Vereine A und B wissen nichts > von der jeweils anderen Vereinstätigkeit des > N.N.. > Was ändert sich ggf. nun? > > d) Gibt es eine Verpflichtung, sich von jedem > Mitglied eines Vereins schriftlich bestätigen zu > lassen, dass der Ehrenamtsfreibetrag nicht bereits > anderweitig ausgeschöpft wird? Im Netz stößt man > mitunter auf solch ein Formular... > > > Vielen Dank für Eure Ausführungen im Voraus!
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