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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Vereinsmeier352 schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Kein Musiker ist also in einem solchen Umfang > in > > den Vereinsbetrieb eingegliedert, als dass man > vom > > Zeitaufwand grds. von einer > Arbeitnehmertätigkeit > > sprechen könnte: > > > > # Hier kommt es nicht auf den Zeitaufwand an. > > Entscheidend ist die fehlende Weisungsbindung > und > > Eingliederung in die Organisation. > > > Ok, vielen Dank. > Zusammenfassend verstehe ich das also so: > Ihrer Ansicht nach sind unsere aktiven > Hobby-Musiker, die für das Mitspielen regelmäßig > eine Vergütung (Ehrenamtsfreibetrag) erhalten, > nicht in der Art in die Organisation eingebunden > bzw. weisungsgebunden, als dass sie die Kriterien > für eine Arbeitnehmereigenschaft bzw. ein > abhängiges Beschäftigungsverhältnis erfüllen > könnten. > Wer nicht selbstständig ("nichtselbständig") ist, > muss demzufolge nebenberuflich selbständig sein. > Dann können aber auch keine SV-Abgaben anfallen, > wenn ich richtig liege...
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