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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wer nicht selbstständig ("nichtselbständig") ist, > muss demzufolge nebenberuflich selbständig sein. > > # Wie gesagt wird jedes Beschäftgungsverhältnis > getrennt betrachet. Wer nicht abhängig beschäftigt > ist, ist selbstständig. > > Dann können aber auch keine SV-Abgaben anfallen, > wenn ich richtig liege... > # Bei selbstständigen Künsterlen kann KSK-Pflicht > bestehen. > > Man muss aber beachten: > Sozialversicherungsrechtlich ist Selbstständigkeit > die Ausnahme, abhängige Beschäftigung die Regel. > Sonst könnte man sich nach Belieben dem > Sozialversicherungssystem entziehen.
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