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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Beglaubigung Unterschriften für Gründung
von: Monzetti ()
Datum: 10.05.2013

Hallo,

wir wollen in den nächsten 2 Monaten einen Familienverein gründen.

Wir sind mit den Vorbereitungen schon recht weit - Satzung steht zu 90% - die Gründungsmitglieder sind auch gefunden...

Jetzt war ich recht froh, dass mit das Registergericht bestätigt hat, dass zur Anmeldung nicht alle Gründungsmitglieder antreten müssen, sondern dass das auch ein allein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied erledigen kann.

Somit wollte ich die Gründungsversammlung auf ein Wochenende verlegen, was bei einem Verein mit so weit verteilten Mitgliedern ein großer Vorteil gewesen wäre.

Wie mache ich aber das mit der Beglaubigung der Unterschriften. Muss das im Verlauf der Gründungsversammlung erledigt werden - und dann gehen alle zum Notar, so dass wir alle auf einem Blatt unterschreiben und der Notar das beglaubigt?

Oder geht jeder an seinem Wohnort zum nächsten Notar / Gericht, und lässt dort SEINE Unterschrift beglaubigen, und muss diese Beglaubigung zur Gründungsversammlung mitbringen? Was kostet das dann pro Gründungsmitglied?

Zu unserer Gründnungsversammlung kommen weit mehr als sieben Personen - und die kommen aus den verschiedensten Ländern Europas - das an einem Wochentag hinzubekommen ist viel komplizierter, als an einem Wochenende...

Wer kann mir hier Tipps geben?

vG,

Monzetti

Re: Beglaubigung Unterschriften für Gründung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 10.05.2013

Die Eintragung des Vereins erfolgt durch den vertretungsberechtigen Vorstand. Die Unterschriften der Gründungsmitglieder müssen nicht beglaubigt werden. Das hatte ja das Registergericht ganz richtig klar gestellt. Deswegen verstehe ich die Frage auch nicht ganz.

Re: Beglaubigung Unterschriften für Gründung
von: Monzetti ()
Datum: 11.05.2013

Guten Morgen,

oha - na dann hat mich auf den letzten Metern wohl eine Broschüre des Nürnberger Registergerichts etwas verwirrt... Dort steht auf Seite 11:

(Zitat Anfang)
Anschließend hat der gesamte vertretungsberechtigte Vorstand den Verein beim Registergericht anzumelden (vgl. S. 26). Dabei muss der Anmeldung die von mindestens sieben Mitgliedern unterschriebene Satzung in Urschrift und Abschrift und eine Abschrift der Urkunde über die Bestellung des Vorstands beigefügt werden. Die Anmeldung selbst muss, regelmäßig durch einen Notar oder eine Notarin,
öffentlich beglaubigt sein.
(Zitat Ende)

und dann später auf Seite 26/27:

(Zitat Anfang)
Zu Anmeldungen zum Vereinsregister ist der Vorstand verpflichtet. Gegebenenfalls kann das Registergericht Anmeldungen erzwingen. Die Anmeldungen müssen schriftlich abgefasst sein, die Unterschriften müssen öffentlich, d.h. im Regelfall durch einen Notar oder eine Notarin, beglaubigt sein.
(Zitat Ende)

Bedeutet das, dass NUR das Formular der Anmeldung selbst von einem Notar beglaubigt sein muss?

Falls laut Satzung sowohl der VV als auch der Schatzmeister alleine vertretungsberechtigt sind, reicht es dann, wenn auch der VV - oder - der Schatzmeister die Anmeldung unterzeichnet, und demnach muss auch nur SEINE Unterschrift notariell beglaubigt sein?

Oder muss der gesamte vertretungsberechtigte Vorstand - in unserem Fall also alle vier - bei einem Notar antreten?

Jedenfalls schon mal besser, als wenn alle Gründungsmitglieder ihre Unterschrift auf Satzung und Gründungsprotokoll notariell beglaubigen lassen müssten, aber der Unterschied ist marginal, sobald alle BGB-Vorstände diese Beglaubigung benötigen, da sie nur einmal anreisen werden und wir das dann nicht an einem Wochenende durchführen könnten.

vG,

Monzetti

Re: Beglaubigung Unterschriften für Gründung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.05.2013

Nein, auch die Satzung wird beglaubigt, nicht aber die Unterschriften der Gründungsmitglieder auf der Satzung. Die werden einfach bei der Gründungsversammlung daraufgesetzt.
Die Beglaubigung muss von allen den Mitgliedern des einzutragenden Vorstands vorgenommen werden (§ 77 BGB). Der erweiterte Vorstand ist dazu also nicht erforderlich. Die Vorstandsmitglieder können die Eintragung auch bei verschiedenen Notaren anmelden.

Re: Beglaubigung Unterschriften für Gründung
von: Monzetti ()
Datum: 11.05.2013

Ok - das bedeutet also, dass der ANTRAG zur Vereinsgründung von allen vier Vorständen unterzeichnet sein müssen und nicht nur von einem - alleine vertretungsberechtigen - Vorstand.

Alle vier Unterschriften auf dem Antrag können bei einem Notar beglaubigt werden, solange alle vier Vorstände persönlich anwesend sind, ansonsten lasse ich das hier bei meinem örtlichen Notar beglaubigen (meine Unterschrift), schicke es dann per Post weiter zum zweiten, der dann seine Unterschrift bei seinem Notar beglaubigen lässt - usw... - bis dann alle vier Unterschriften beglaubigt auf dem Antrag vorhanden sind.

Tut mir leid, dass ich so genau fragen muss, aber unser Familienverein ist tatsächlich über die ganze Welt verteilt - also auch China, USA, etc. - eben viele hundert heute lebende Nachfahren - und wir möchten den Verein bereits bei seiner Gründung auf eine möglichst breite Basis der Unterstützung stellen.

Deshalb sind doch auch einige ausländische Vertreter eingeladen die Gründung zu begleiten.

Der "ausländische" Anteil ist jedoch nicht über 50% - das hatte ich auch schon gelesen, dass man da dann noch einiges mehr zu beachten hätte... Aber diejenigen, die auch Verantwortung übernehmen wollen, die sind doch recht weit verstreut.

Die Sitzungen später werden wir per Skype abhalten - und nur die echte Mitgliederversammlung wird im Rahmen eines Familientages persönlich stattfinden.

Aber für die Gründungsversammlung - und dann eben die Beglaubigung der Unterschriften - da muss ich jetzt einen gangbaren Weg finden.

Vielen Dank erst einmal für die hilfreichen Antworten.

Monzetti

Re: Beglaubigung Unterschriften für Gründung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.05.2013

Zur Klarstellung: Beglaubigung durch den Notar heisst, dass die Vorstandsmitglieder anwesend sein müssen.

Re: Beglaubigung Unterschriften für Gründung
von: Monzetti ()
Datum: 12.05.2013

Hallo,

ja - das hatte ich auch so verstanden.

Die Frage ist, ob alle vier Vorstandsmitglieder - gleichzeitig - anwesend sein müssen, oder ob auch ein Vorstandsmitglied nacheinander - in seiner jeweiligen Heimatstadt - zu einem Notar gehen kann, um seine Unterschrift beglaubigen zu lassen.

Dann wird der Antrag weiter geschickt zum nächsten Vorstandsmitglied, und der geht dann wieder in seiner Heimatstadt zu einem Notar, und lässt seine Unterschrift beglaubigen.

Das macht es langwieriger - und wohl auch etwas teurer - aber es wäre immerhin eine Option.

Oder spricht da etwas dagegen?

vG,

Monzetti

Re: Beglaubigung Unterschriften für Gründung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.05.2013

Die Beglaubigung kann getrennt erfolgen - als zu verschiedenen Zeiten und bei verschiedenen Notaren.

Re: Beglaubigung Unterschriften für Gründung
von: Monzetti ()
Datum: 14.05.2013

Super - vielen Dank!

Wir werden natürlich versuchen, das zu vermeiden - aber es ist gut zu wissen, dass es diese Option gibt.

vG,

Monzetti