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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Eintragung des Vereins erfolgt durch den > vertretungsberechtigen Vorstand. Die > Unterschriften der Gründungsmitglieder müssen > nicht beglaubigt werden. Das hatte ja das > Registergericht ganz richtig klar gestellt. > Deswegen verstehe ich die Frage auch nicht ganz.
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