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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Monzetti schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > ja - das hatte ich auch so verstanden. > > Die Frage ist, ob alle vier Vorstandsmitglieder - > gleichzeitig - anwesend sein müssen, oder ob auch > ein Vorstandsmitglied nacheinander - in seiner > jeweiligen Heimatstadt - zu einem Notar gehen > kann, um seine Unterschrift beglaubigen zu lassen. > > > Dann wird der Antrag weiter geschickt zum nächsten > Vorstandsmitglied, und der geht dann wieder in > seiner Heimatstadt zu einem Notar, und lässt seine > Unterschrift beglaubigen. > > Das macht es langwieriger - und wohl auch etwas > teurer - aber es wäre immerhin eine Option. > > Oder spricht da etwas dagegen? > > vG, > > Monzetti
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