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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Monzetti schrieb: ------------------------------------------------------- > Ok - das bedeutet also, dass der ANTRAG zur > Vereinsgründung von allen vier Vorständen > unterzeichnet sein müssen und nicht nur von einem > - alleine vertretungsberechtigen - Vorstand. > > Alle vier Unterschriften auf dem Antrag können bei > einem Notar beglaubigt werden, solange alle vier > Vorstände persönlich anwesend sind, ansonsten > lasse ich das hier bei meinem örtlichen Notar > beglaubigen (meine Unterschrift), schicke es dann > per Post weiter zum zweiten, der dann seine > Unterschrift bei seinem Notar beglaubigen lässt - > usw... - bis dann alle vier Unterschriften > beglaubigt auf dem Antrag vorhanden sind. > > Tut mir leid, dass ich so genau fragen muss, aber > unser Familienverein ist tatsächlich über die > ganze Welt verteilt - also auch China, USA, etc. - > eben viele hundert heute lebende Nachfahren - und > wir möchten den Verein bereits bei seiner Gründung > auf eine möglichst breite Basis der Unterstützung > stellen. > > Deshalb sind doch auch einige ausländische > Vertreter eingeladen die Gründung zu begleiten. > > Der "ausländische" Anteil ist jedoch nicht über > 50% - das hatte ich auch schon gelesen, dass man > da dann noch einiges mehr zu beachten hätte... > Aber diejenigen, die auch Verantwortung übernehmen > wollen, die sind doch recht weit verstreut. > > Die Sitzungen später werden wir per Skype abhalten > - und nur die echte Mitgliederversammlung wird im > Rahmen eines Familientages persönlich stattfinden. > > > Aber für die Gründungsversammlung - und dann eben > die Beglaubigung der Unterschriften - da muss ich > jetzt einen gangbaren Weg finden. > > Vielen Dank erst einmal für die hilfreichen > Antworten. > > Monzetti
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