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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Nein, auch die Satzung wird beglaubigt, nicht aber > die Unterschriften der Gründungsmitglieder auf der > Satzung. Die werden einfach bei der > Gründungsversammlung daraufgesetzt. > Die Beglaubigung muss von allen den Mitgliedern > des einzutragenden Vorstands vorgenommen werden (§ > 77 BGB). Der erweiterte Vorstand ist dazu also > nicht erforderlich. Die Vorstandsmitglieder können > die Eintragung auch bei verschiedenen Notaren > anmelden.
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