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Sachspenden in Buchhaltung abbilden
von: Dominik ()
Datum: 23.04.2020

Guten Morgen,

mich interessiert wie ich Sachspenden buchhalterisch abbilden muss.

Ich erhalte bspw. für Spieltage Ausrüstung wie Bierbänke gestellt. Die Kosten dafür werden gespendet.
Ich erhalte am Jahresende eine Rechnung, mit dem Vermerk, dass der Betrag quasi gespendet wird.
Sind 1190 Euro incl Ust. Dafür erstelle ich eine Spendenquittung über die 1.190 €

Erfassen würde ich quasi 1190 € (incl. Vorsteuer) im idellen Bereich als Spende mit Zuwendungsbestätigung? ,
und die Ausgabe dann im entsprechenden Konto im wirtschaftlichen Bereich / Zweckbetrieb: Kosten für Leihequipment und hier dann keine Vorsteuer ziehen. Ist das korrekt so?

Dann hat eine (Sach) Spende negative Auswirkungen auf mein Ergebnis im wirtschaftlichen Bereich / Zweckbetrieb. Sehe ich das richtig?

Gruß Dominik

Re: Sachspenden in Buchhaltung abbilden
von: pfeffer ()
Datum: 23.04.2020

Zunächst: Die zeitweilige Überlassung der Bänke ist keine Sachspende, sondern eine sog. Leistungsspende.
Eine Spendenbescheinigung kann aber ausgestellt werden, wenn eine Rechnung oder ein entsprechender Vertrag über eine fällig Vergütung vorliegt und eine Erklärung, dass auf die Bezahlung verzichtet wird.

Gebucht wird der Betrag, auf den der Spender verzichtet, als Geldspende. Da kein Geldfluss erfolgt, wird als Gegenkonto entweder ein Forderungskonto (Kreditor) benutzt und der Betrag dann gegen ein Aufwandskonto (Leihgebühr für die Bänke) wieder ausgebucht. Oder man bucht, wenn keine Forderungskonten benutzt werden, gegen ein Verrechnungskonto (z.B. Geldtransit). Es ist nämlich in der Fibu nicht möglich, direkt Ertrag (Spenden) gegen Aufwand (Leihgebühr) zu buchen.

Das Problem: Wenn die Bänke im steuerpflichtigen Bereich genutzt werden, darf keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden, weil sonst eine Mittelfehlverwendung vorläge. Die Überlassung wird dann als sonstige Einnahmen im wGb erfasst.

Re: Sachspenden in Buchhaltung abbilden
von: Dominik ()
Datum: 23.04.2020

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Für die Leistung habe ich eine Rechnung mit Zahlungsverzicht erhalten.
Das heißt ich darf die Leistungsspende (mit Spendenquittung) maximal im ideellen Bereich und Zweckbetrieb nutzen und muss sie dort verbuchen.

Wenn ich bspw. eine große Feier mache wo ich wirtschaftlich tätig bin, darf ich die Spende zwar annehmen, aber keine Spendenquitttung schreiben.

Für Freigetränke, die ich gespendet bekomme und verkaufe darf z.B. keine Spendenquittung erstellt werden. Das würde ich daraus rückschließen.. Ist dieses Verständnis so richtig?

pfeffer schrieb:
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> Zunächst: Die zeitweilige Überlassung der Bänke
> ist keine Sachspende, sondern eine sog.
> Leistungsspende.
> Eine Spendenbescheinigung kann aber ausgestellt
> werden, wenn eine Rechnung oder ein entsprechender
> Vertrag über eine fällig Vergütung vorliegt und
> eine Erklärung, dass auf die Bezahlung verzichtet
> wird.
>
> Gebucht wird der Betrag, auf den der Spender
> verzichtet, als Geldspende. Da kein Geldfluss
> erfolgt, wird als Gegenkonto entweder ein
> Forderungskonto (Kreditor) benutzt und der Betrag
> dann gegen ein Aufwandskonto (Leihgebühr für die
> Bänke) wieder ausgebucht. Oder man bucht, wenn
> keine Forderungskonten benutzt werden, gegen ein
> Verrechnungskonto (z.B. Geldtransit). Es ist
> nämlich in der Fibu nicht möglich, direkt Ertrag
> (Spenden) gegen Aufwand (Leihgebühr) zu buchen.
>
> Das Problem: Wenn die Bänke im steuerpflichtigen
> Bereich genutzt werden, darf keine
> Spendenbescheinigung ausgestellt werden, weil
> sonst eine Mittelfehlverwendung vorläge. Die
> Überlassung wird dann als sonstige Einnahmen im
> wGb erfasst.

Re: Sachspenden in Buchhaltung abbilden
von: pfeffer ()
Datum: 23.04.2020

Für die Leistung habe ich eine Rechnung mit Zahlungsverzicht erhalten.
Das heißt ich darf die Leistungsspende (mit Spendenquittung) maximal im ideellen Bereich und Zweckbetrieb nutzen und muss sie dort verbuchen.

# Wenn Sie eine Spendenbescheinigung ausgestellt haben, ja.

Wenn ich bspw. eine große Feier mache wo ich wirtschaftlich tätig bin, darf ich die Spende zwar annehmen, aber keine Spendenquittung schreiben.

# Ganz richtig.

Für Freigetränke, die ich gespendet bekomme und verkaufe darf z.B. keine Spendenquittung erstellt werden. Das würde ich daraus rückschließen.. Ist dieses Verständnis so richtig?

# Auch hier gilt: Eine Spende darf nur ausgewiesen werden, wenn sie zweckgebunden verwendet wird.

Kann man das nicht Sponsoring darstellen?
Dann hätte der Sponsor den Betriebsausgabenabzug.

Re: Sachspenden in Buchhaltung abbilden
von: Dominik ()
Datum: 23.04.2020

> Für Freigetränke, die ich gespendet bekomme und
> verkaufe darf z.B. keine Spendenquittung erstellt
> werden. Das würde ich daraus rückschließen.. Ist
> dieses Verständnis so richtig?
>
> # Auch hier gilt: Eine Spende darf nur ausgewiesen
> werden, wenn sie zweckgebunden verwendet wird.
>
> Kann man das nicht Sponsoring darstellen?
> Dann hätte der Sponsor den Betriebsausgabenabzug.


Entschuldigen Sie die Nachfrage, durch solche Thematiken durchzublicken ist ja fast eine Wissenschaft für sich.

Wenn ein Unternehmen das als Sponsoringleistung anbieten und darstellen würde, wie erfassse ich sowas bei mir buchhalterisch?

Die Überlassung der Getränke ist ja theoretisch bei einem Sponsoring eine Einnahme für mich, quasi Sponsoringerlöse im wirtschaftlichen Betrieb die ich versteuern muss oder?

Welchen Gegenwert muss ich da ansetzen?
Es fließt ja kein Geld, sondern nur Ware.

Ich, der die Freiware verkauft, erwirtschafte Erlöse im wirtschaftlichen Bereich, von denen ich 19% abführe. Mit der Spende habe ich dafür ja keine Kosten. Der Sponsor der Freigetränke bekommt durch den Verkauf seine Werbung.

Abschließend hätte ich noch eine Frage, mit der ich immer wieder mal konfroniert werde.
Wie ist denn das wenn ein Sponsor sagt, dass nicht mit Geld bezahlen möchte oder kann, sondern mit Ware oder Leistungen.
Bspw. Du erwähnst mich auf der Homepage und Plakaten, dafür bekommst du im Gegenwert von 300€ Ware.

Wie erfolgt da der buchhalterische Leistungsaustausch?

Wenn sie dafür Lektüre oder Informationen haben, wäre ich daran interessiert um mich da mal einzulesen.

Re: Sachspenden in Buchhaltung abbilden
von: pfeffer ()
Datum: 23.04.2020

Wenn ein Unternehmen das als Sponsoringleistung anbieten und darstellen würde, wie erfassse ich sowas bei mir buchhalterisch?

# Wenn keinen nennenswerte Gegenleistung erfolgt darf das als Einnahme des ideellen Bereichs verbucht werden

Die Überlassung der Getränke ist ja theoretisch bei einem Sponsoring eine Einnahme für mich, quasi Sponsoringerlöse im wirtschaftlichen Betrieb die ich versteuern muss oder?

# Das hängt nicht von der Art der Leistung, sondern vom Umfang der Gegenleistung ab (s.o.)


Welchen Gegenwert muss ich da ansetzen?

# Regelmäßig die Eigenkosten des Unternehmers

Ich, der die Freiware verkauft, erwirtschafte Erlöse im wirtschaftlichen Bereich, von denen ich 19% abführe. Mit der Spende habe ich dafür ja keine Kosten. Der Sponsor der Freigetränke bekommt durch den Verkauf seine Werbung.

# Ja, keine Kosten heißt, dass die Erträge höher sind,

Abschließend hätte ich noch eine Frage, mit der ich immer wieder mal konfroniert werde.
Wie ist denn das wenn ein Sponsor sagt, dass nicht mit Geld bezahlen möchte oder kann, sondern mit Ware oder Leistungen.
Bspw. Du erwähnst mich auf der Homepage und Plakaten, dafür bekommst du im Gegenwert von 300€ Ware.

Wie erfolgt da der buchhalterische Leistungsaustausch?

# Das wird wie oben bei Sachspenden beschrieben gebucht.


Wenn sie dafür Lektüre oder Informationen haben, wäre ich daran interessiert um mich da mal einzulesen.

# Dazu findet sich Einiges im E-Book "Spenden" und im Handbuch unter Sponsoring.