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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn ein Unternehmen das als Sponsoringleistung > anbieten und darstellen würde, wie erfassse ich > sowas bei mir buchhalterisch? > > # Wenn keinen nennenswerte Gegenleistung erfolgt > darf das als Einnahme des ideellen Bereichs > verbucht werden > > Die Überlassung der Getränke ist ja theoretisch > bei einem Sponsoring eine Einnahme für mich, quasi > Sponsoringerlöse im wirtschaftlichen Betrieb die > ich versteuern muss oder? > > # Das hängt nicht von der Art der Leistung, > sondern vom Umfang der Gegenleistung ab (s.o.) > > > Welchen Gegenwert muss ich da ansetzen? > > # Regelmäßig die Eigenkosten des Unternehmers > > Ich, der die Freiware verkauft, erwirtschafte > Erlöse im wirtschaftlichen Bereich, von denen ich > 19% abführe. Mit der Spende habe ich dafür ja > keine Kosten. Der Sponsor der Freigetränke bekommt > durch den Verkauf seine Werbung. > > # Ja, keine Kosten heißt, dass die Erträge höher > sind, > > Abschließend hätte ich noch eine Frage, mit der > ich immer wieder mal konfroniert werde. > Wie ist denn das wenn ein Sponsor sagt, dass nicht > mit Geld bezahlen möchte oder kann, sondern mit > Ware oder Leistungen. > Bspw. Du erwähnst mich auf der Homepage und > Plakaten, dafür bekommst du im Gegenwert von 300€ > Ware. > > Wie erfolgt da der buchhalterische > Leistungsaustausch? > > # Das wird wie oben bei Sachspenden beschrieben > gebucht. > > > Wenn sie dafür Lektüre oder Informationen haben, > wäre ich daran interessiert um mich da mal > einzulesen. > > # Dazu findet sich Einiges im E-Book "Spenden" und > im Handbuch unter Sponsoring.
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