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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Für die Leistung habe ich eine Rechnung mit > Zahlungsverzicht erhalten. > Das heißt ich darf die Leistungsspende (mit > Spendenquittung) maximal im ideellen Bereich und > Zweckbetrieb nutzen und muss sie dort verbuchen. > > # Wenn Sie eine Spendenbescheinigung ausgestellt > haben, ja. > > Wenn ich bspw. eine große Feier mache wo ich > wirtschaftlich tätig bin, darf ich die Spende zwar > annehmen, aber keine Spendenquittung schreiben. > > # Ganz richtig. > > Für Freigetränke, die ich gespendet bekomme und > verkaufe darf z.B. keine Spendenquittung erstellt > werden. Das würde ich daraus rückschließen.. Ist > dieses Verständnis so richtig? > > # Auch hier gilt: Eine Spende darf nur ausgewiesen > werden, wenn sie zweckgebunden verwendet wird. > > Kann man das nicht Sponsoring darstellen? > Dann hätte der Sponsor den Betriebsausgabenabzug.
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