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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Dominik schrieb: ------------------------------------------------------- > > Für Freigetränke, die ich gespendet bekomme und > > verkaufe darf z.B. keine Spendenquittung > erstellt > > werden. Das würde ich daraus rückschließen.. > Ist > > dieses Verständnis so richtig? > > > > # Auch hier gilt: Eine Spende darf nur > ausgewiesen > > werden, wenn sie zweckgebunden verwendet wird. > > > > Kann man das nicht Sponsoring darstellen? > > Dann hätte der Sponsor den > Betriebsausgabenabzug. > > > Entschuldigen Sie die Nachfrage, durch solche > Thematiken durchzublicken ist ja fast eine > Wissenschaft für sich. > > Wenn ein Unternehmen das als Sponsoringleistung > anbieten und darstellen würde, wie erfassse ich > sowas bei mir buchhalterisch? > > Die Überlassung der Getränke ist ja theoretisch > bei einem Sponsoring eine Einnahme für mich, quasi > Sponsoringerlöse im wirtschaftlichen Betrieb die > ich versteuern muss oder? > > Welchen Gegenwert muss ich da ansetzen? > Es fließt ja kein Geld, sondern nur Ware. > > Ich, der die Freiware verkauft, erwirtschafte > Erlöse im wirtschaftlichen Bereich, von denen ich > 19% abführe. Mit der Spende habe ich dafür ja > keine Kosten. Der Sponsor der Freigetränke bekommt > durch den Verkauf seine Werbung. > > Abschließend hätte ich noch eine Frage, mit der > ich immer wieder mal konfroniert werde. > Wie ist denn das wenn ein Sponsor sagt, dass nicht > mit Geld bezahlen möchte oder kann, sondern mit > Ware oder Leistungen. > Bspw. Du erwähnst mich auf der Homepage und > Plakaten, dafür bekommst du im Gegenwert von 300€ > Ware. > > Wie erfolgt da der buchhalterische > Leistungsaustausch? > > Wenn sie dafür Lektüre oder Informationen haben, > wäre ich daran interessiert um mich da mal > einzulesen.
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