Re: Vorgehen bei außero. Gewinn iVm zeitnaher Mittelverwendung
von: Th. Krämer ()
Datum: 15.12.2019
pfeffer schrieb:
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> Mit scheint das Problem liegt nicht darin, dass
> die Antwort nicht zu Ihrerer Frage passt, sondern
> dass es nicht die Antwort ist, die sie sich
> wünschen.
> Die Rechnung im Beispiel ist soweit o.k.. Die
> Frage bleibt aber, wo die hohe Summe auf den
> Bankkonto herkommt. Die will nicht so recht zu den
> niedrigen Einnahmen passen.
Nein. Das ist es IMHO nicht. Die Antwort passt nicht. Es bleibt offen, ob eine Gewinn mit dm Betrag X, der z.B. im Januar des Folgejahres eingesetzt wurde, um Ausgaben zu begleichen als zeitnahe verwendet gelten auch WENN am Ende des Wirtschaftsjahres ein erneuter Gewinn entsteht. In unserm Fall hat der Verein von 2016 bis heute IMMER einen Gewinn zum Jahresende gehabt. Es geht ja auch nur darum, ob die Gewinne zeitnahe verwendet/eingesetzt wurden. Natürlich schiebe ich immer eine Gewinn.Bugwelle vor mir her. Aber ich erfülle immer die zeitnahe Verwendung. Das war/ist die Frage.
Ggf. an einem Beispiel nochmals klarer. Der einfachheithalber hat der Verein nur ein Bankkonto.
(JAB = Jahresanfangsbestand, JEB=Jahresendbestand, WJ= Wirtschaftsjahr; zvW= zu verwendende Mittel).
2016
JEB Bank: 20.000€
Gewinn/(zvM) = 6.000€
2017
JAB: 20.000€
JEB: 28:000€
Gewinn/(zvM) = 8.000€
2018
JAB: 28.000€
JEB: 58.000€
Gewinn/(zvM) = 30.000€
2019
JEB: 58.000€
JEB: 64.000€
Gewinn/(zvM) = 6.000€
In jedem Jahr treffen auf den Verein in Q1 ca. immer 40.000€ Kosten zur die Erfüllung des satzugsmäßigen Zweckes ein.
Somit sind die Kosten immer größer als der Gewinn am Jahresende.
Meine Aussage/Behauptung (in Anlehnung an das Zita aus dem Haufe Buch) ist nun, dass die Kosten in Q1 zuerst immer durch den Mittelüberhang beglichen werden. Sagen wir bildlich, dass der Gewinn eines jeden Jahres in einen "Kiste" gelegt wird.
Nun kommen in Q1 die Rechnungen iHv ca. 40.000€. Somit nehme ich zuerst das Geld aus der "Kiste" und begleiche ein Teil der Rechnung. Den Rest muss ich dann aus dem Vermögen des Vereins zahlen.
Damit habe ich z.B. den Gewinn aus 2016 (6.000€) bereits in Q1 2017 eingesetzte. Also zeitnahe verwendet.
Und so geht das jedes Jahr..
Das war der Ansatz und die Annahme, dass ich die Gewinne bereits immer im Folgejahr eingesetzt und verwendet habe.
Nochmals der Satz aus dem Haufe Buch:
"Die verleibenden zu verwendenden Mittel machen weniger als die Summe der durchschnittlichen Ausgaben eines Jahres aus. Nach dem gedanklichen Geschehensablauf, dass die satzungsmäßigen Ausgaben des Folgejahres zuerst aus der Vermögensüberhang bedient werden, ist die zeitnahe Mittelverwendung nachgewiesen"
Ich hoffe es kam jetzt rüber...
Vorab Danke für Eure Unterstützung.
LG
Th. Krämer