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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Th. Krämer schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > ich bin leider immer noch bei dieser Frage und > habe immer noch keine konkrete Antwort gefunden. > Auch in anderen Foren nicht. Jeder beschreibt was > zeitnah zu verw. Mittel sind, aber wie der > Verbrauch nachgewiesen wird nicht. > Deshalb die Frage etwas anders gestellt: > > Wenn ein gemn. Verein im Wirtschaftsjahr z.B. 20K€ > Gewinn hat sich aber die durchschnittlichen > Aufwendungen im IB und ZB bei 26K€ bewegen, dann > gelten die Mittel als im Folgejahr direkt > verwendet. Ist das korrekt? > > Wäre also der o.g. Gewinn z.b. für das Jahr 2018. > Und man macht dann später die EÜR für 2019 (wo es > ja ggf wieder einen Gewinn gäbe), dann würde ich > in der Mittelverwendungsrechnung die 20K€ aus 2018 > nicht mehr erwähnen, (bzw. auf 0 setzen und in der > Darstellung ggf. schreiben, dass damit Ausgaben > abc im Zweckbetrieb beglichen wurden) da sie > zeitnah bereits verwendet wurden. > > Bezugnahme auf Haufe "Jahresabschluss und > Steuererklärung im Verein" Seite 120 Kapitel > 11.1. > Auszug: > > "Die verleibenden zu verwendenden Mittel mach > weniger als die Summe der durchschnittlichen > Ausgaben eines Jahres aus. Nach dem gedanklichen > Geschehensablauf, dass die satzungsmäßigen > Ausgaben des Folgejahres zuerst aus der > Vermögensüberhang bedient werden, ist die zeitnahe > Mittelverwendung nachgewiesen
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