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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Th. Krämer schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Mit scheint das Problem liegt nicht darin, dass > > die Antwort nicht zu Ihrerer Frage passt, > sondern > > dass es nicht die Antwort ist, die sie sich > > wünschen. > > Die Rechnung im Beispiel ist soweit o.k.. Die > > Frage bleibt aber, wo die hohe Summe auf den > > Bankkonto herkommt. Die will nicht so recht zu > den > > niedrigen Einnahmen passen. > > Nein. Das ist es IMHO nicht. Die Antwort passt > nicht. Es bleibt offen, ob eine Gewinn mit dm > Betrag X, der z.B. im Januar des Folgejahres > eingesetzt wurde, um Ausgaben zu begleichen als > zeitnahe verwendet gelten auch WENN am Ende des > Wirtschaftsjahres ein erneuter Gewinn entsteht. In > unserm Fall hat der Verein von 2016 bis heute > IMMER einen Gewinn zum Jahresende gehabt. Es geht > ja auch nur darum, ob die Gewinne zeitnahe > verwendet/eingesetzt wurden. Natürlich schiebe ich > immer eine Gewinn.Bugwelle vor mir her. Aber ich > erfülle immer die zeitnahe Verwendung. Das war/ist > die Frage. > Ggf. an einem Beispiel nochmals klarer. Der > einfachheithalber hat der Verein nur ein > Bankkonto. > (JAB = Jahresanfangsbestand, JEB=Jahresendbestand, > WJ= Wirtschaftsjahr; zvW= zu verwendende Mittel). > > 2016 > JEB Bank: 20.000€ > Gewinn/(zvM) = 6.000€ > > 2017 > JAB: 20.000€ > JEB: 28:000€ > Gewinn/(zvM) = 8.000€ > > 2018 > JAB: 28.000€ > JEB: 58.000€ > Gewinn/(zvM) = 30.000€ > > 2019 > JEB: 58.000€ > JEB: 64.000€ > Gewinn/(zvM) = 6.000€ > > In jedem Jahr treffen auf den Verein in Q1 ca. > immer 40.000€ Kosten zur die Erfüllung des > satzugsmäßigen Zweckes ein. > Somit sind die Kosten immer größer als der Gewinn > am Jahresende. > Meine Aussage/Behauptung (in Anlehnung an das Zita > aus dem Haufe Buch) ist nun, dass die Kosten in Q1 > zuerst immer durch den Mittelüberhang beglichen > werden. Sagen wir bildlich, dass der Gewinn eines > jeden Jahres in einen "Kiste" gelegt wird. > Nun kommen in Q1 die Rechnungen iHv ca. 40.000€. > Somit nehme ich zuerst das Geld aus der "Kiste" > und begleiche ein Teil der Rechnung. Den Rest muss > ich dann aus dem Vermögen des Vereins zahlen. > > Damit habe ich z.B. den Gewinn aus 2016 (6.000€) > bereits in Q1 2017 eingesetzte. Also zeitnahe > verwendet. > Und so geht das jedes Jahr.. > Das war der Ansatz und die Annahme, dass ich die > Gewinne bereits immer im Folgejahr eingesetzt und > verwendet habe. > Nochmals der Satz aus dem Haufe Buch: > > "Die verleibenden zu verwendenden Mittel machen > weniger als die Summe der durchschnittlichen > Ausgaben eines Jahres aus. Nach dem gedanklichen > Geschehensablauf, dass die satzungsmäßigen > Ausgaben des Folgejahres zuerst aus der > Vermögensüberhang bedient werden, ist die zeitnahe > Mittelverwendung nachgewiesen" > > Ich hoffe es kam jetzt rüber...
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