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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das ist es IMHO nicht. Die Antwort passt nicht. Es > bleibt offen, ob eine Gewinn mit dm Betrag X, der > z.B. im Januar des Folgejahres eingesetzt wurde, > um Ausgaben zu begleichen als zeitnahe verwendet > gelten auch WENN am Ende des Wirtschaftsjahres ein > erneuter Gewinn entsteht > > # Ja, das liegt in der Natur der Sache, weil ein > fließender zweijährlicher Verwendungshorizont > vorgegeben ist.
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