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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Th. Krämer schrieb: ------------------------------------------------------- > Lieber Herr Pfeffer, > > ich bin ja super dankbar, dass Sie immer mir Rat > und Tat zur Seite stehen. Aber das ist jetzt keine > Antwort auf meine Frage. > Ich weiß nicht, wie ich es noch verständlicher > erklären kann. > Wir haben weder Anlagegüter noch Afa noch > Zinsgewinne etc. > > In meinem Beispiel geht es am Jahresende in der > EÜR um den Gewinn. Hier konkret 2018. Also den > Betrag, der für "zu verwendende Mittel" steht. Den > Betrag, den ich innerhalb von 2 Jahre > zweckgebunden "verbrauchen" muss. > > Wenn dieser Betrag kleiner ist, als die > durchschnittlichen Kosten im darauf folgenden Jahr > 2019. Dann würde ich nach Haufe feststellen, dass > ich diese im Bsp genannten 20K€ bereist in 2019 > zeitnah verwendet habe. > > Im Bereich der Vermögensaufstellung für Ende 2019 > würde dann in etwa sowas da stehe: > > Anlagevermögen: > gez. Kaution 150€ > Geldkonten > Kasse 550 € > Bank 42.250 € > Mittelverwendung 2018 0 € (Mittel > wurden in 2019 zu 100% eingesetzt) > Rücklagen 0€ > Summe 42.950€ > > Und bei der Mittelverw. Liste Ende 2019 würde > stehen > > Mittel 2016 0 € (In 2017 zu 100% > verwendet) > Mittel 2017 0 € (In 2018 zu 100% > verwendet) > Mittel 2018 0 € (In 2019 zu 100% > verwendet) > Mittel 2019 7.655 € > > Summe 7.655 € > > Da bei uns in Q1 immer ca. 38T € Kosten im > Zweckbetrieb anfallen, würde ich meinen Gewinn > aufgrund des Vermögensüberhanges immer sofort die > die Kosten des Q1 einsetzen und würde somit diese > immer sehr zeitnah einsetzen. > > Ist das so korrekt?
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