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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Th. Krämer schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer. OK, dann könnte es passen. > Haufe sagt: "Eine zeitnahe Mittelverwendung liegt > vor, wenn die Mittel spätestens in den folgenden > zwei Jahren ....verwendet werden..." > > Dann wäre es parie, wenn Sie es in Ihrem eBook > korrigieren. > Bleibt noch die Frage was ist der Zeitpunkt des > Zuflusses? > Wenn man in 2018 einen Gewinn hat, ist dann der > Zufluss dieses Gewinnes der 1.1.2019? > Ergo muss ich die Mittel bis zum 31.12.2020 > verbraucht haben? > Und wir weise ich das nach? > Muss ich quasi neben meiner FiBu und BWA parallel > aufschreiben, dass ich nun genau für die Ausgaben > a, b und c die 6.250€ Gewinne aus dem Steuerjahr > 2018 verwendet habe? > Gibt es da zum Vorgehen ggf. eine Beispiel? > Formular?
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