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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vorgehen bei außero. Gewinn iVm zeitnaher Mittelverwendung
von: Th. Krämer ()
Datum: 28.08.2019

Aufgrund einer organisatorischen Umstellung im Verkauf von Eintrittskarten für eine kulturelle Veranstaltung im Zweckbetrieb hat es im Wirtschaftsjahr 2018 eine außerordentlich Gewinn von 35T€ gegeben.

Das ist aber dem Umstand geschuldet, dass man in 2018 viel früher mit dem Verkauf der Karten für das Folgejahr begonnen hat. Somit sind hier Einnahmen zum Beginn des Jahres für die Veranstaltung 2018 sowie für den frühzeitigen Verkauf der Karten für 2019 eingeflossen. Im Jahr 2019 wird sich dass dann wieder einpendeln.

Dennoch haben wir jetzt in 2018 den entsprechende Gewinn zu verzeichnen. Bzgl. Steuer ist das unproblematisch. Aber was machen wir jetzt mit Bezug auf die zeitnahe Mittelverwendung? In 2019 wird es ja entsprechend weniger Einnahmen geben aber mehr oder wenig die gleichen Ausgaben. Was wäre jetzt taktisch klug/richtig iVm der Steuererklärung für 2018 zu tun?
Oder reicht es dem FA bei Abgabe der Unterlagen dies in Schriftform darzustellen?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Vorgehen bei außero. Gewinn iVm zeitnaher Mittelverwendung
von: pfeffer ()
Datum: 28.08.2019

Die zeitnahe Mittelverwendung bei den Überhängen aus 2018 ist ja erst in 2020 ein Thema.

Re: Vorgehen bei außero. Gewinn iVm zeitnaher Mittelverwendung
von: Th. Krämer ()
Datum: 28.08.2019

Hallo Herr Pfeffer,

Sie schreiben in Ihrem eBook:
"Eine zeitnahe Mittelverwendung ist gegeben, wenn die Mittel spätestens in dem auf den
Zufluss folgenden Kalender- oder Wirtschaftsjahr für die steuerbegünstigten
satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. "

Demzufolge wäre das doch 2019? Oder ist mit "Zufluss" nicht das Jahr gemeint in dem der Gewinn entstanden ist. Sondern der Zufluss ist: Der Gewinn aus 2018 fließt in 2019 zu und muss dann spätestens diesem Zufluss im nächsten Kalenderjahr verwendet werden? ergo 2020?

Dennoch muss ich ja mit dem Geld ja dann etwas tun? Die MGV diesen Jahres beschäftigt sich ja im Kassenbericht mit dem Jahr 2018. Also müsste ich in meinem Kassen & Tätigkeitsbericht erwähnen, was der Verein mit diesem Gewinn bis Ende 2020 macht. Korrekt?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Vorgehen bei außero. Gewinn iVm zeitnaher Mittelverwendung
von: pfeffer ()
Datum: 28.08.2019

Es muss heißen: das übernächste Jahr. Da hat sich wohl ein Fehler eingeschlichen.
Es muss dann in Tat eine entsprechenden Verwendung erfolgen oder eine Rücklage ausgewiesen werden.

Re: Vorgehen bei außero. Gewinn iVm zeitnaher Mittelverwendung
von: Th. Krämer ()
Datum: 29.08.2019

Hallo Herr Pfeffer. OK, dann könnte es passen.
Haufe sagt: "Eine zeitnahe Mittelverwendung liegt vor, wenn die Mittel spätestens in den folgenden zwei Jahren ....verwendet werden..."

Dann wäre es parie, wenn Sie es in Ihrem eBook korrigieren.
Bleibt noch die Frage was ist der Zeitpunkt des Zuflusses?
Wenn man in 2018 einen Gewinn hat, ist dann der Zufluss dieses Gewinnes der 1.1.2019?
Ergo muss ich die Mittel bis zum 31.12.2020 verbraucht haben?
Und wir weise ich das nach?
Muss ich quasi neben meiner FiBu und BWA parallel aufschreiben, dass ich nun genau für die Ausgaben a, b und c die 6.250€ Gewinne aus dem Steuerjahr 2018 verwendet habe?
Gibt es da zum Vorgehen ggf. eine Beispiel? Formular?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Vorgehen bei außero. Gewinn iVm zeitnaher Mittelverwendung
von: Th. Krämer ()
Datum: 14.12.2019

Hallo Herr Pfeffer,
ich bin leider immer noch bei dieser Frage und habe immer noch keine konkrete Antwort gefunden. Auch in anderen Foren nicht. Jeder beschreibt was zeitnah zu verw. Mittel sind, aber wie der Verbrauch nachgewiesen wird nicht.
Deshalb die Frage etwas anders gestellt:

Wenn ein gemn. Verein im Wirtschaftsjahr z.B. 20K€ Gewinn hat sich aber die durchschnittlichen Aufwendungen im IB und ZB bei 26K€ bewegen, dann gelten die Mittel als im Folgejahr direkt verwendet. Ist das korrekt?

Wäre also der o.g. Gewinn z.b. für das Jahr 2018. Und man macht dann später die EÜR für 2019 (wo es ja ggf wieder einen Gewinn gäbe), dann würde ich in der Mittelverwendungsrechnung die 20K€ aus 2018 nicht mehr erwähnen, (bzw. auf 0 setzen und in der Darstellung ggf. schreiben, dass damit Ausgaben abc im Zweckbetrieb beglichen wurden) da sie zeitnah bereits verwendet wurden.

Bezugnahme auf Haufe "Jahresabschluss und Steuererklärung im Verein" Seite 120 Kapitel 11.1.
Auszug:

"Die verleibenden zu verwendenden Mittel mach weniger als die Summe der durchschnittlichen Ausgaben eines Jahres aus. Nach dem gedanklichen Geschehensablauf, dass die satzungsmäßigen Ausgaben des Folgejahres zuerst aus der Vermögensüberhang bedient werden, ist die zeitnahe Mittelverwendung nachgewiesen

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Vorgehen bei außero. Gewinn iVm zeitnaher Mittelverwendung
von: pfeffer ()
Datum: 14.12.2019

Der Gewinn/Überschuss des gesamten Vereins ist die Ausgangszahl.
Der muss dann um evtl. Abschreibungen korrigiert werden, weil diese den Gewinn, aber nicht die Liqudität mindern.
Sinnvoll ist eine Gegenrechnung über die Vermögensbestände. Grob überschlagen kann das so aussehen:
der niedrigste Saldo der Bankkonten
+ der Buchwert der nicht zweckgebunden genutzten Anlagen
- Rücklagen
- die Mittelüberhänge der letzten beiden Jahre
sollte nicht höher als 0 sein.

Re: Vorgehen bei außero. Gewinn iVm zeitnaher Mittelverwendung
von: Th. Krämer ()
Datum: 14.12.2019

Lieber Herr Pfeffer,

ich bin ja super dankbar, dass Sie immer mir Rat und Tat zur Seite stehen. Aber das ist jetzt keine Antwort auf meine Frage.
Ich weiß nicht, wie ich es noch verständlicher erklären kann.
Wir haben weder Anlagegüter noch Afa noch Zinsgewinne etc.

In meinem Beispiel geht es am Jahresende in der EÜR um den Gewinn. Hier konkret 2018. Also den Betrag, der für "zu verwendende Mittel" steht. Den Betrag, den ich innerhalb von 2 Jahre zweckgebunden "verbrauchen" muss.

Wenn dieser Betrag kleiner ist, als die durchschnittlichen Kosten im darauf folgenden Jahr 2019. Dann würde ich nach Haufe feststellen, dass ich diese im Bsp genannten 20K€ bereist in 2019 zeitnah verwendet habe.

Im Bereich der Vermögensaufstellung für Ende 2019 würde dann in etwa sowas da stehe:

Anlagevermögen:
gez. Kaution 150€
Geldkonten
Kasse 550 €
Bank 42.250 €
Mittelverwendung 2018 0 € (Mittel wurden in 2019 zu 100% eingesetzt)
Rücklagen 0€
Summe 42.950€

Und bei der Mittelverw. Liste Ende 2019 würde stehen

Mittel 2016 0 € (In 2017 zu 100% verwendet)
Mittel 2017 0 € (In 2018 zu 100% verwendet)
Mittel 2018 0 € (In 2019 zu 100% verwendet)
Mittel 2019 7.655 €

Summe 7.655 €

Da bei uns in Q1 immer ca. 38T € Kosten im Zweckbetrieb anfallen, würde ich meinen Gewinn aufgrund des Vermögensüberhanges immer sofort die die Kosten des Q1 einsetzen und würde somit diese immer sehr zeitnah einsetzen.

Ist das so korrekt?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Vorgehen bei außero. Gewinn iVm zeitnaher Mittelverwendung
von: pfeffer ()
Datum: 14.12.2019

Das Berechnungsmuster passt auch auf Ihren Fall.
Wenn weder Afa anfällt noch zweckfremde verwendetes Anlagevermögen vorhanden ist, ist die Rechnung sehr einfach:
Der Gewinn des Jahres ist Ausgangsgröße.
Der Gewinn aus Jahr 1 muss entweder durch Verluste in Jahr 2 oder 3 ausgeglichen werden oder bis Ende Jahr 3 in eine Rücklage eingestellt werden, sonst liegt ein Verstoße gegen die zeitnahe Mittelverwendung vor.

Re: Vorgehen bei außero. Gewinn iVm zeitnaher Mittelverwendung
von: Th. Krämer ()
Datum: 14.12.2019

Ich gebe es auf.
Trotzdem Danke

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Vorgehen bei außero. Gewinn iVm zeitnaher Mittelverwendung
von: pfeffer ()
Datum: 14.12.2019

Mit scheint das Problem liegt nicht darin, dass die Antwort nicht zu Ihrerer Frage passt, sondern dass es nicht die Antwort ist, die sie sich wünschen.
Die Rechnung im Beispiel ist soweit o.k.. Die Frage bleibt aber, wo die hohe Summe auf den Bankkonto herkommt. Die will nicht so recht zu den niedrigen Einnahmen passen.

Re: Vorgehen bei außero. Gewinn iVm zeitnaher Mittelverwendung
von: Th. Krämer ()
Datum: 15.12.2019

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Mit scheint das Problem liegt nicht darin, dass
> die Antwort nicht zu Ihrerer Frage passt, sondern
> dass es nicht die Antwort ist, die sie sich
> wünschen.
> Die Rechnung im Beispiel ist soweit o.k.. Die
> Frage bleibt aber, wo die hohe Summe auf den
> Bankkonto herkommt. Die will nicht so recht zu den
> niedrigen Einnahmen passen.

Nein. Das ist es IMHO nicht. Die Antwort passt nicht. Es bleibt offen, ob eine Gewinn mit dm Betrag X, der z.B. im Januar des Folgejahres eingesetzt wurde, um Ausgaben zu begleichen als zeitnahe verwendet gelten auch WENN am Ende des Wirtschaftsjahres ein erneuter Gewinn entsteht. In unserm Fall hat der Verein von 2016 bis heute IMMER einen Gewinn zum Jahresende gehabt. Es geht ja auch nur darum, ob die Gewinne zeitnahe verwendet/eingesetzt wurden. Natürlich schiebe ich immer eine Gewinn.Bugwelle vor mir her. Aber ich erfülle immer die zeitnahe Verwendung. Das war/ist die Frage.
Ggf. an einem Beispiel nochmals klarer. Der einfachheithalber hat der Verein nur ein Bankkonto.
(JAB = Jahresanfangsbestand, JEB=Jahresendbestand, WJ= Wirtschaftsjahr; zvW= zu verwendende Mittel).

2016
JEB Bank: 20.000€
Gewinn/(zvM) = 6.000€

2017
JAB: 20.000€
JEB: 28:000€
Gewinn/(zvM) = 8.000€

2018
JAB: 28.000€
JEB: 58.000€
Gewinn/(zvM) = 30.000€

2019
JEB: 58.000€
JEB: 64.000€
Gewinn/(zvM) = 6.000€

In jedem Jahr treffen auf den Verein in Q1 ca. immer 40.000€ Kosten zur die Erfüllung des satzugsmäßigen Zweckes ein.
Somit sind die Kosten immer größer als der Gewinn am Jahresende.
Meine Aussage/Behauptung (in Anlehnung an das Zita aus dem Haufe Buch) ist nun, dass die Kosten in Q1 zuerst immer durch den Mittelüberhang beglichen werden. Sagen wir bildlich, dass der Gewinn eines jeden Jahres in einen "Kiste" gelegt wird.
Nun kommen in Q1 die Rechnungen iHv ca. 40.000€. Somit nehme ich zuerst das Geld aus der "Kiste" und begleiche ein Teil der Rechnung. Den Rest muss ich dann aus dem Vermögen des Vereins zahlen.

Damit habe ich z.B. den Gewinn aus 2016 (6.000€) bereits in Q1 2017 eingesetzte. Also zeitnahe verwendet.
Und so geht das jedes Jahr..
Das war der Ansatz und die Annahme, dass ich die Gewinne bereits immer im Folgejahr eingesetzt und verwendet habe.
Nochmals der Satz aus dem Haufe Buch:

"Die verleibenden zu verwendenden Mittel machen weniger als die Summe der durchschnittlichen Ausgaben eines Jahres aus. Nach dem gedanklichen Geschehensablauf, dass die satzungsmäßigen Ausgaben des Folgejahres zuerst aus der Vermögensüberhang bedient werden, ist die zeitnahe Mittelverwendung nachgewiesen"

Ich hoffe es kam jetzt rüber...

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Vorgehen bei außero. Gewinn iVm zeitnaher Mittelverwendung
von: pfeffer ()
Datum: 16.12.2019

Das ist es IMHO nicht. Die Antwort passt nicht. Es bleibt offen, ob eine Gewinn mit dm Betrag X, der z.B. im Januar des Folgejahres eingesetzt wurde, um Ausgaben zu begleichen als zeitnahe verwendet gelten auch WENN am Ende des Wirtschaftsjahres ein erneuter Gewinn entsteht

# Ja, das liegt in der Natur der Sache, weil ein fließender zweijährlicher Verwendungshorizont vorgegeben ist.