Getränke im Vereinsheim
von: Dora Do ()
Datum: 17.09.2017
Liebe Forums- Mitglieder*innen,
wir sind ein Verein mit einer ziemlich großen Anzahl an Mitglieder*innen.
Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst, Kulturschaffenden und des kulturellen Austauschs sowie Projekten zur Bildung und gesellschaftlichen Teilhabe.
Des Öfteren führen wir am Abend Veranstaltungen für unsere Vereinsmitglieder*innen in unserem Vereinsheim durch (z.B. Lesungen, Spieleabende, Ausstellungen etc.)
Hier wird auch das ein oder andere Getränk, neben Softgetränken auch Alkohol, zu sich genommen.
Die Getränke können entweder mitgebracht oder gegen selbst gewählte Spende und Vorzeigen des Mitgliedsausweises im Vereinsheim erworben werden.
Da wir nicht für jedes Mitglied die Türe zu unserem Vereinsheim einzeln öffnen können, ist die Tür bei genannten Abendveranstaltungen nicht zugeschlossen. In letzter Zeit haben sich auch ab und zu vereinsexterne Leute in unsere Räumlichkeit verirrt, die wir dann aber baten das Vereinsheim zu verlassen.
In letzter Zeit machen wir uns Gedanken, ob es Probleme mit dem Ordnungsamt geben könnte, wenn dieses bei uns im Laden auftaucht und sieht, dass sich unsere Mitglieder auch mit Getränken erfrischen können.
Deshalb meine Frage: Wie stellen wir sicher, dass es keine solchen Problem geben wird?
Vielen Dank!