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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Erste Vorstandsbestellung
von: Marie-Luise ()
Datum: 17.01.2018

Guten Morgen,

regelmäßig ist es ja so, dass bei der ersten Gründungsversammlung alle in der Satzung genannten Vorstandsämter besetzt werden müssen. Wie sieht das aus, wenn die Satzung vorsieht, dass der Vorstand aus mind. einer und max drei Personen bestehen muss (Vorsitzender, ggf. Stellvertreter, ggf. Beirat). Müssen alle drei Posten bei der ersten Wahl besetzt werden oder könnte theoretisch auch nur ein Vorsitzender gewählt werden, weil die anderen Posten nicht verpflichtend sind? Danke für Ihre Hilfe!

Re: Erste Vorstandsbestellung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 17.01.2018

Wenn die Satzung keine feste Zahl von Vorstandsmitgliedern vorsieht, wird auch in der Gründungsversammlung so verfahren. Etwas anderes wäre ja unsinnig.