Erste Vorstandsbestellung
von: Marie-Luise ()
Datum: 17.01.2018
Guten Morgen,
regelmäßig ist es ja so, dass bei der ersten Gründungsversammlung alle in der Satzung genannten Vorstandsämter besetzt werden müssen. Wie sieht das aus, wenn die Satzung vorsieht, dass der Vorstand aus mind. einer und max drei Personen bestehen muss (Vorsitzender, ggf. Stellvertreter, ggf. Beirat). Müssen alle drei Posten bei der ersten Wahl besetzt werden oder könnte theoretisch auch nur ein Vorsitzender gewählt werden, weil die anderen Posten nicht verpflichtend sind? Danke für Ihre Hilfe!