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Vereinsrecht und -organisation
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Dora Do schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Wolfgang, > > tut mir Leid, dass das hier so eingeschlafen ist. > > > d.h. wenn die Einnahmen aus Getränken, egal ob > Soft oder Alkohol, unter den 18000 € Brutto > liegen, das ist ja der Freibetrag für Vereine wenn > ich mich nicht irre, liegt kein gewerblicher > Charakter vor? > > Die Getränke werden nach wie vor auf Spende > ausgegeben. Keine Empfehlung oder sonstiges, > einfach Spende. > > MfG > Dora Do
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