Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Dora Do schrieb: ------------------------------------------------------- > Liebe Forums- Mitglieder*innen, > > wir sind ein Verein mit einer ziemlich großen > Anzahl an Mitglieder*innen. > > Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst, > Kulturschaffenden und des kulturellen Austauschs > sowie Projekten zur Bildung und gesellschaftlichen > Teilhabe. > > Des Öfteren führen wir am Abend Veranstaltungen > für unsere Vereinsmitglieder*innen in unserem > Vereinsheim durch (z.B. Lesungen, Spieleabende, > Ausstellungen etc.) > > Hier wird auch das ein oder andere Getränk, neben > Softgetränken auch Alkohol, zu sich genommen. > > Die Getränke können entweder mitgebracht oder > gegen selbst gewählte Spende und Vorzeigen des > Mitgliedsausweises im Vereinsheim erworben werden. > > > Da wir nicht für jedes Mitglied die Türe zu > unserem Vereinsheim einzeln öffnen können, ist die > Tür bei genannten Abendveranstaltungen nicht > zugeschlossen. In letzter Zeit haben sich auch ab > und zu vereinsexterne Leute in unsere Räumlichkeit > verirrt, die wir dann aber baten das Vereinsheim > zu verlassen. > > In letzter Zeit machen wir uns Gedanken, ob es > Probleme mit dem Ordnungsamt geben könnte, wenn > dieses bei uns im Laden auftaucht und sieht, dass > sich unsere Mitglieder auch mit Getränken > erfrischen können. > > Deshalb meine Frage: Wie stellen wir sicher, dass > es keine solchen Problem geben wird? > > Vielen Dank!
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