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Vereinsrecht und -organisation
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es ist auch dann keine Spende, sondern eine > wirtschaftliche Einnahme, aber die Überschüsse > bleiben körperschaft- und gewerbesteuerfrei. > Zu beachten ist aber, dass die Umsatzsteuergrenze > bei 17.500 Euro (Vorjahreszumsatz) liegt.
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