Re: Fördermitgliedschaft
von: Prple ()
Datum: 25.12.2016
Danke für deine Antwort Wolfgang!
1.)
Fördermitglieder können natürliche oder juristische Personen werden um die Ziele durch Spende oder mit Wirkung zu unterstützen.
>> Man kann Unterstützer natürlich auch ohne Mitgliedschaft binden. Das macht vor allen dann Sinn, wenn es sich um einen Satzungszweck handelt, bei dem die Mitgliedsbeiträge steuerlich nicht abzugsfähig sind.
- Kannst du das bitte an einem Beispiel erkläutern? Ich kenne mich noch nicht so gut mit dem steuerrechtlichen Kontext eines Vereins aus.
2.)
Fördermitglieder haben auf der Mitgliederversammlung Rederecht, aber kein Antragsrecht, kein Stimmrecht und kein aktives und passives Wahlrecht.
>> Das Antragsrecht kann nicht entzogen werden, nur das Stimmrecht. Das aktive Wahllrecht ist Teil des Stimmrechts.
- Danke, das habe ich jetzt geändert.
Wenn wir z.B. im Rahmen einer Ausstelleung Kuchen und Kaffee anbieten, hatten wir uns gedacht, dass die Leute die nicht zum Verein gehören einen 24h Fördermitgliedsausweis bekommen, um "die Ziele durch Spende" für z.B. Kaffee und Kuchen unterstützen zu können.
>> Eine Zahlung für Kaffee und Kuchen ist keine Spende (Spenden dürfen mit keiner nennenswerten Gegenleistung verbunden sein). Außerdem muss man für eine Spende nicht Mitglied sein.
- D.h. dass wir bei Ausstellungen, Lesungen, Workshops Kaffee und Kuchen gegen einen festen Preis anbieten ohne unsere Gemeinnützigkeit zu verlieren?
Wir müssten also in der Satzung stehen haben, dass die Fördermitgliedschaft auf Zeit ausgestellt werden kann?
>> Wenn die Fördermitgliedschaft automatisch enden oder einseitig durch den Verein beendet werden soll, muss das die Satzung ausdrücklich regeln.
Ich verstehe aber nach wie vor nicht, wozu eine solche Fördermitgliedschaft gut ist.
- Ok, dann ist eine Fördermitgliedschaft also unter diesem Gesichtspunkt nutzlos. Wir wollten bei gemeinnützigen Veranstaltungen nur die Menschen in das Vereinsheim lassen die auch (Förder)Mitglieder sind, so dass diese sich auch (nicht)alkoholische Getränke kaufen können ohne dass wir gleich eine Gaststättenlizenz benötigen. Wir wollen ja schließlich keine Gaststätte sein, deshalb sollen auch nur Personen Zutritt zu den gemeinnützigen Veranstaltungen bekommen, die dort auch partizipieren möchten und nicht jeder der an unserem Vereinsheim vorbeiläuft und sich gerne etwas kaufen möchte.
Wir haben bei vielen Vereinen gesehen, dass das so funktioniert? Wie kann man umgehen, dass man Kuchen und Kaffee bei gemeinnützigen Veranstaltungen auf Spende anbietet, ohne Probleme mit dem Finanzamt bzw. Probelme wegen der Gaststättenlizenz zu bekommen.
>> Mit dem Finanzamt gibt es hier keine Probleme. Ab entsprechender Einnahmengrenzen sind die Umsätze und Gewinne aber umsatz- bzw. ertragssteuerpflichtig.
Eine Gaststättenlizenz lässt sich mit diesem Konzrept der Kurzmitgliedschaften nicht umgehen, auch wenn die Meinung vielfach zu finden ist. Es gibt dazu eindeutige Aussagen der Rechtsprechung.
Ein Gaststättenlizenz wäre aber ohnehin nur bei Alkoholausschank erforderlich.
- Kannst du mir die Rechtsprechungen bitte verlinken? Die Umsätze und Gewinne, das verstehe ich nicht?
-Prinzipiell können wir Personen die zu unseren gemeinnützigen Veranstaltungen, also z.B. einer Lesung oder einem Vortrag gerne ein Bier oder einen Wein trinken wollen, diese Getränke nicht anbieten? Das gilt aber nicht für Kuchen, Kaffee und Tee bzw. allen anderen nicht- alkoholischen Getränken und Speisen? Andere Verein haben uns gerade desalb eine temporäre Fördermitgliedschaft empfohlen, da sie meinten, dass es so möglich sei Getränke anzubieten die die (Förder)Mitglieder dann, wenn sie das denn wollen, gegen Spende an sich nehmen können.
Vielen Dank schon mal! Wenn du interessante Beiträge kennst, die sich mit diesem Thema befassen, dann kannst du die gerne verlinken ;).