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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Prple schrieb: ------------------------------------------------------- > Danke für deine Antwort Wolfgang! > > 1.) > Fördermitglieder können natürliche oder > juristische Personen werden um die Ziele durch > Spende oder mit Wirkung zu unterstützen. > > >> Man kann Unterstützer natürlich auch ohne > Mitgliedschaft binden. Das macht vor allen dann > Sinn, wenn es sich um einen Satzungszweck handelt, > bei dem die Mitgliedsbeiträge steuerlich nicht > abzugsfähig sind. > > - Kannst du das bitte an einem Beispiel > erkläutern? Ich kenne mich noch nicht so gut mit > dem steuerrechtlichen Kontext eines Vereins aus. > > > 2.) > Fördermitglieder haben auf der > Mitgliederversammlung Rederecht, aber kein > Antragsrecht, kein Stimmrecht und kein aktives und > passives Wahlrecht. > > >> Das Antragsrecht kann nicht entzogen werden, > nur das Stimmrecht. Das aktive Wahllrecht ist Teil > des Stimmrechts. > - Danke, das habe ich jetzt geändert. > > Wenn wir z.B. im Rahmen einer Ausstelleung Kuchen > und Kaffee anbieten, hatten wir uns gedacht, dass > die Leute die nicht zum Verein gehören einen 24h > Fördermitgliedsausweis bekommen, um "die Ziele > durch Spende" für z.B. Kaffee und Kuchen > unterstützen zu können. > > >> Eine Zahlung für Kaffee und Kuchen ist keine > Spende (Spenden dürfen mit keiner nennenswerten > Gegenleistung verbunden sein). Außerdem muss man > für eine Spende nicht Mitglied sein. > - D.h. dass wir bei Ausstellungen, Lesungen, > Workshops Kaffee und Kuchen gegen einen festen > Preis anbieten ohne unsere Gemeinnützigkeit zu > verlieren? > > > Wir müssten also in der Satzung stehen haben, dass > die Fördermitgliedschaft auf Zeit ausgestellt > werden kann? > > >> Wenn die Fördermitgliedschaft automatisch enden > oder einseitig durch den Verein beendet werden > soll, muss das die Satzung ausdrücklich regeln. > Ich verstehe aber nach wie vor nicht, wozu eine > solche Fördermitgliedschaft gut ist. > - Ok, dann ist eine Fördermitgliedschaft also > unter diesem Gesichtspunkt nutzlos. Wir wollten > bei gemeinnützigen Veranstaltungen nur die > Menschen in das Vereinsheim lassen die auch > (Förder)Mitglieder sind, so dass diese sich auch > (nicht)alkoholische Getränke kaufen können ohne > dass wir gleich eine Gaststättenlizenz benötigen. > Wir wollen ja schließlich keine Gaststätte sein, > deshalb sollen auch nur Personen Zutritt zu den > gemeinnützigen Veranstaltungen bekommen, die dort > auch partizipieren möchten und nicht jeder der an > unserem Vereinsheim vorbeiläuft und sich gerne > etwas kaufen möchte. > > Wir haben bei vielen Vereinen gesehen, dass das so > funktioniert? Wie kann man umgehen, dass man > Kuchen und Kaffee bei gemeinnützigen > Veranstaltungen auf Spende anbietet, ohne Probleme > mit dem Finanzamt bzw. Probelme wegen der > Gaststättenlizenz zu bekommen. > > >> Mit dem Finanzamt gibt es hier keine Probleme. > Ab entsprechender Einnahmengrenzen sind die > Umsätze und Gewinne aber umsatz- bzw. > ertragssteuerpflichtig. > Eine Gaststättenlizenz lässt sich mit diesem > Konzrept der Kurzmitgliedschaften nicht umgehen, > auch wenn die Meinung vielfach zu finden ist. Es > gibt dazu eindeutige Aussagen der Rechtsprechung. > Ein Gaststättenlizenz wäre aber ohnehin nur bei > Alkoholausschank erforderlich. > - Kannst du mir die Rechtsprechungen bitte > verlinken? Die Umsätze und Gewinne, das verstehe > ich nicht? > -Prinzipiell können wir Personen die zu unseren > gemeinnützigen Veranstaltungen, also z.B. einer > Lesung oder einem Vortrag gerne ein Bier oder > einen Wein trinken wollen, diese Getränke nicht > anbieten? Das gilt aber nicht für Kuchen, Kaffee > und Tee bzw. allen anderen nicht- alkoholischen > Getränken und Speisen? Andere Verein haben uns > gerade desalb eine temporäre Fördermitgliedschaft > empfohlen, da sie meinten, dass es so möglich sei > Getränke anzubieten die die (Förder)Mitglieder > dann, wenn sie das denn wollen, gegen Spende an > sich nehmen können. > > Vielen Dank schon mal! Wenn du interessante > Beiträge kennst, die sich mit diesem Thema > befassen, dann kannst du die gerne verlinken ;).
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