Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Aber wann wird sowas zur Hauptbetätigung? > > >> Wenn die sachlichen und personellen Ressourcen > des Vereins überwiegend dort eingesetzt werden > > (Unter § 1 Gaststättengewerbe ist das nicht > wirklich genau definiert) > > >> Hier geht es um die Gemeinnützigkeit, nicht um > Gaststättenrecht. > > Ebenfalls hast du gesagt, dass es ok ist > alkoholische Getränke anzubieten, aber "nur in > geringem Umfang, sonst besteht > Genehmigungspflicht." Wie definiert sich dieser > geringe Umfang? > > >> Da gibt es keine feste Grenze. Jüngst hat das > VG Freiburg eine Verkaufssumme von nur einigen > hundert Euro pro Jahr für unschädlich (also nicht > genehmgungspflichtig) erachtet. > > Außerdem sagtest du, dass es "als Hinweis auf eine > Gewinnerzielung beim Verkauf von Speisen und > Getränken , dass der Verkauf zu ortsüblichen > Preisen erfolgt." > D.H. bei alkolischen und nich-alk Getränken und > Speisen? > > >> Wie gesagt es geht hier um die > Gaststättenlizenz, also nur um den Fall,. wo > alkoholische Getränke verkauft werden > > Wer definiert die ortsüblichen Preise? > > >> Das ist der, den andere Anbieter vor Ort > durschnittlich nehmen. > > > Wie erreichen wir, dass wir Getränke (und Speisen) > anbieten können (bei gemeinnützigen > Veranstaltungen) ohne Gewinnerzielung zu betreiben > bzw. § 1 Gaststättengewerbe zu erfüllen. > > >> Das ist meist gar nicht möglich, weil ja > Überschüsse für die Satzungzwecke erwirtschaftet > werden sollen. > Am einfachsten geht durch Verzicht auf > alkoholische Getränke. > Gesetze sind auch nicht dazu da, sie zu umgehen. > Ich bin gelinde gesagt etwas irritiert, wenn das > Gegenstand der Auskunft sein soll. > > Es muss doch eine Möglichkeit geben Personen bei > Lesungen etc. keine eigenen Getränke oder Speisen > mitrbringen etwas anzubieten. > > >> Ja, natürlich. Wie gesagt, problematisch sind > nur alkoholische Getränke. > Außerdem ist die Lizenz kein Ding der > Unmöglichkeit
www.vereinsknowhow.de
.