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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn ich das richtig verstehe, dann sind die > Einnahmen im Zweckbetrieb Umsatzsteuerpflichtig, > wenn diese 17,500 € / Jahr betragen. > > Veranstalten wir also eine gemeinnützige > kulturelle Veranstaltung, wie z.B. eine Lesung, > können wir alkoholische sowie nicht alkoholische > Getränke sowie Speisen gegen einen festen Preis > anbieten. Es muss eben nur ersichtlich sein, dass > es sich um eine gemeinnützige Veranstaltung > handelt nicht einer Veranstalung mim > wirtschaftlichen Geschäftsbetrien nachgehen, bei > der wir Gewinnerzielungsabsicht betreiben. > > >>Der Verkauf von Speisen und Getränken ist aber > kein Zweckbetrieb. > Als Hinweis auf eine Gewinnerzielung beim Verkauf > von Speisen und Getränken genügt es, dass der > Verkauf zu ortsüblichen Preisen erfolgt. Die > Gewinnverwendung für gemeinnützige Zwecke spielt > dabei keine Rolle.
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