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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Prple schrieb: ------------------------------------------------------- > Danke sehr! > > Weiter oben sagtest du, dass es ist kein Problem > ist unalkoholische Getränke (und Speisen) für > einen festen Preis bei Veranstaltungen gemäß des > gemeinnützigen Vereinszwecks anzubieten. So lange > es nicht zur "Hauptbetätigung" des Vereins wird. > Aber wann wird sowas zur Hauptbetätigung? (Unter § > 1 > Gaststättengewerbe ist das nicht wirklich genau > definiert) > > Ebenfalls hast du gesagt, dass es ok ist > alkoholische Getränke anzubieten, aber "nur in > geringem Umfang, sonst besteht > Genehmigungspflicht." Wie definiert sich dieser > geringe Umfang? > > Außerdem sagtest du, dass es "als Hinweis auf eine > Gewinnerzielung beim Verkauf von Speisen und > Getränken , dass der Verkauf zu ortsüblichen > Preisen erfolgt." > D.H. bei alkolischen und nich-alk Getränken und > Speisen? Wer definiert die ortsüblichen Preise? > > Wie erreichen wir, dass wir Getränke (und Speisen) > anbieten können (bei gemeinnützigen > Veranstaltungen) ohne Gewinnerzielung zu betreiben > bzw. § 1 Gaststättengewerbe zu erfüllen. > > Es muss doch eine Möglichkeit geben Personen bei > Lesungen etc. keine eigenen Getränke oder Speisen > mitrbringen etwas anzubieten. > > Danke schon mal!
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