Re: Sonderaktion „Kostenlose Mitgliedschaft“
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.10.2016
Der Vorstand steht in einem Rechtsverhältnis (Auftrag) zum Verein, nicht zu den Mitgliedern.
Wenn Mitgliederrechte verletzt werden, muss das Mitglied wiederum seine Ansprüche gegen den Verein geltend machen, nicht gegen den Vorstand.
Es wird ja auch durch einen Vermögensverlust, der hier entstehen könnte, der Verein geschädigt, nicht das Mitglied.