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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Vorstand steht in einem Rechtsverhältnis > (Auftrag) zum Verein, nicht zu den Mitgliedern. > Wenn Mitgliederrechte verletzt werden, muss das > Mitglied wiederum seine Ansprüche gegen den Verein > geltend machen, nicht gegen den Vorstand. > Es wird ja auch durch einen Vermögensverlust, der > hier entstehen könnte, der Verein geschädigt, > nicht das Mitglied.
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