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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Argusauge schrieb: ------------------------------------------------------- > Wolfgang Pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Der Vorstand verstößt damit offensichtlich > gegen > > die Beitragsordnung. Als einzelnes Mitglied > haben > > Sie da keine rechtliche Handhabe. Sie können > nur > > einen Antrag in der Mitgliederversammlung dazu > > stellen (dass der Vorstand das abstellen soll). > > Wie muss ich Ihre Antwort verstehen? > Obwohl der Vorstand offensichtlich gegen > - die Beitragsordnung bzw. Satzung, > - den Grundsatz der Gleichbehandlung aller > Mitglieder > verstößt, > - sowie die Vermögensbetreuungspflicht > verletzt, habe ich als einzelnes Mitglied keine > rechtliche Handhabe! > > Wer hat überhaupt eine rechtliche Handhabe gegen > ein Fehlverhalten des Vorstands? > Wer kann ihn zur Rechenschaft ziehen? > Oder genießt der Vorstand „Narrenfreiheit“ und > kann Schalten und Walten nach Belieben?
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