Re: Gefährdung der Gemeinnützigkeit durch Neubaumaßnahmen
von: Goldi ()
Datum: 29.09.2016
Hier mal ein Pfund Praxis: Die Finanzämter mögen ein bisschen unterschiedlich sein, aber mein Finanzamt in Rosenheim ist in solchen Fragen immer sehr hilfsbereit und die Sachbearbeiter wollen einem nicht per se an den Karren fahren, also:
Rufen sie Ihre(n) Sachbearbeiter(in) beim Finanzamt an. Die sind aufgeschlossen, wenn man sich im Vorfeld Gedanken drum macht, wie Sie. Fragen Sie, was die von der Kondition halten.
Als Banker würde ich aus dem Bauch heraus sagen: Ein Risikoaufschlag von 1,25 %-Punkten (4 % - 2,75 %) für 100 % blanko (also keine Sicherheiten) ist ein Schnäppchen für den Kunden. Sie werden meiner Meinung nach keine Bank finden, die sich das Risiko zu diesem Spottpreis einkauft, es sei denn, sie kennt ihn in Form einer langjährigen, florierenden und von gegenseitigem Vertrauen nur so strotzenden Geschäftsverbindung.
Aber wie gesagt: Meine subjektive Meinung, Bauchgefühl ... sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter beim Finanzamt.
Besten Gruß
Goldi
kizu schrieb:
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> > 2. Zinssatz für Bankdarlehen (mit Grundschuld)
> in
> > Höhe von 2.75 %
> > Zinssatz für Mitgliederdarlehen (ohne
> Absicherung)
> > in Höhe von 4 %.
> >
> > Ändern diese Ergänzungen den Sachverhalt?
>
> Das sind zwei unterschiedliche Arten von Darlehen
> (bzgl. der Bonität).
> Der Zinssatz für Mitgliederdarlehen müsste mit dem
> marktüblichen Zinssatz OHNE Grundschuldabsicherung
> verglichen werden. Läge dieser Zinssatz unter 4 %
> dann gäbe es bzgl. Gemeinnützigkeit ein Problem.